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Mordfall Ayla Mordfall Ayla: Anklage wird zur Hauptverhandlung zugelassen

14.10.2005, 10:49
Den Sarg der am 17. Mai 2005 ermordeten sechs Jahre alten Ayla, begleiten Angehörige der Familie und Freunde am Sonntag (29. Mai 2005) auf dem Zentralfriedhof in Zwickau zu ihrer letzten Ruhestätte. (Archivfoto: dpa)
Den Sarg der am 17. Mai 2005 ermordeten sechs Jahre alten Ayla, begleiten Angehörige der Familie und Freunde am Sonntag (29. Mai 2005) auf dem Zentralfriedhof in Zwickau zu ihrer letzten Ruhestätte. (Archivfoto: dpa) dpa-Zentralbild

Zwickau/dpa. - Angeklagt ist ein vorbestrafterKinderschänder und Mörder. Der 37 Jahre alte Mann hat das Verbrechengestanden. Der Arbeitslose hatte Ayla am 17. Mai dieses Jahres wenigeTage vor ihrem siebenten Geburtstag auf dem Weg zur Schule entführt,in ein Waldstück verschleppt und dort vergewaltigt und ermordet.

   Die 1. Strafkammer des Landgerichts Zwickau ließ die Anklage ohneÄnderungen zur Hauptverhandlung zu. Dem Tatverdächtigen werden Mord,Entziehung Minderjähriger, Freiheitsberaubung mit Todesfolge,schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes und Vergewaltigungvorgeworfen.

   Die Staatsanwaltschaft sieht in dem Fall die Voraussetzungen fürdie Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und derSicherungsverwahrung gegeben. Damit kann ein gefährlicherRückfalltäter im Extremfall lebenslang im Gefängnis untergebrachtwerden. Wie die Ermittlungen ergaben, war der gelernte Fliesenlegeraus Reinsdorf bei Zwickau zum Tatzeitpunkt nicht erheblich vermindertschuldfähig oder gar schuldunfähig.

   Der Angeklagte war 1998 wegen sexuellen Kindesmissbrauchs zu zweiJahren Haft verurteilt worden. Bereits vor 20 Jahren hatte er einealte Frau erstochen. Ein DDR-Gericht hatte ihn zu 15 Jahren Haftverurteilt. Nach der Wiedervereinigung war die Strafe nachJugendstrafrecht auf zehn Jahre reduziert worden.