Prozess Mord durch Gift von Eisenhut? Angeklagter bestreitet Tat
Im April soll ein Mann seine Ehefrau mit dem Gift des Blauen Eisenhuts getötet haben. Dazu soll ihn eine neue Liebe gedrängt haben. Die beiden bestreiten die Vorwürfe.
Dessau-Roßlau - Vor dem Landgericht in Dessau-Roßlau hat am Freitag der Prozess gegen einen 57 Jahre alten Mann begonnen, der im April 2023 seine Ehefrau getötet haben soll. Nach Verlesung der Anklage äußerte sich der derzeit inhaftierte Angeklagte über seinen Anwalt zu der Tat und bestritt diese. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Teile der hochgiftigen Pflanze Blauer Eisenhut mit dem Wirkstoff Aconitin ins Essen seiner Frau gemischt zu haben. Weil die Dosis keine tödliche Wirkung entfaltete, soll er zwei Tage später eine größere Menge in einen Joghurt gemischt haben. Die Frau kam in eine Klinik, in der sie einen Tag später starb.
Hintergrund der Tat soll eine außereheliche Beziehung zu einer 58-jährigen Frau sein, gegen die sich die Anklage gleichfalls richtet. Ihr wird versuchte Nötigung und die Nichtanzeige einer geplanten Straftat vorgeworfen. Der Angeklagte erklärte nun am Freitag vor Gericht, er habe zwar mit der 58-Jährigen über eine solche Tat gesprochen, dies jedoch nicht ernst gemeint. Er habe der Frau jedoch gesagt, dass er die Tat begehen werde, um sie zu beruhigen. Auch habe er einen Blauen Eisenhut gekauft, jedoch, um ihn im Garten zu pflanzen. Der 57-Jährige aus Muldestausee im Landkreis Anhalt-Bitterfeld wurde im September festgenommen und sitzt in Untersuchungshaft.
Auch die 58-jährige Mitangeklagte äußerte sich zu den Vorwürfen. Sie sagte aus, die Behauptungen immer nur als einen Scherz verstanden zu haben. Auch sagte sie, eine Liebesbeziehung mit dem 57-Jährigen gehabt zu haben und, dass sie ihn dazu gedrängt habe, seine Ehefrau zu verlassen. Ihrer Erklärung nach habe sie von der Tat nichts gewusst.
Nach dem Tod der Ehefrau wurde als Todesursache „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ eine Aconitin-Vergiftung angegeben. Die Leiche der Frau ist mittlerweile verbrannt worden. Die Verteidigung zweifelte die Gutachten zur Todesursache nun jedoch an. Der Prozess soll am 27. Februar fortgesetzt werden. Insgesamt sind bis Mitte April zehn Verhandlungstermine angesetzt. Bei einer Verurteilung droht dem Angeklagten nach Angaben eines Gerichtssprechers eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die Frau könnte zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe verurteilt werden.