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Kriminalität Mit KI gegen Kinderpornografie

Künstliche Intelligenz hilft, Verdachtsmaterial bei Kinderpornografie zu filtern. Warum trotzdem noch Beamte die Inhalte auswerten müssen und wo es Streit um den KI-Einsatz bei der Polizei gibt.

Von dpa 07.01.2026, 04:00
Das Thüringer Landeskriminalamt setzt eine KI-Software ein, die vorliegendes Bild- und Videomaterial darauf prüfe, ob möglicherweise strafbare sexuelle Handlungen oder ein Missbrauch dargestellt werden. (Symbolbild)
Das Thüringer Landeskriminalamt setzt eine KI-Software ein, die vorliegendes Bild- und Videomaterial darauf prüfe, ob möglicherweise strafbare sexuelle Handlungen oder ein Missbrauch dargestellt werden. (Symbolbild) Arne Dedert/dpa

Erfurt - Die Debatte um eine verstärkte Nutzung Künstlicher Intelligenz in der Thüringer Polizeiarbeit läuft - in einem Bereich wird sie bisher genutzt. Bei Ermittlungen zur Bekämpfung von Kinderpornografie komme eine Software zum Einsatz, „welche KI-basierte Bestandteile beinhaltet“, sagte ein Sprecher des Innenministeriums auf Anfrage. Die Software prüfe vorliegendes Bild- und Videomaterial darauf, ob dort möglicherweise strafbare sexuelle Handlungen oder ein Missbrauch dargestellt werde. 

Allerdings müssten die von der Software markierten Angaben dann noch durch einen Menschen überprüft werden. „Hierdurch werden eine menschliche Aufsicht und der Ausgleich möglicher Fehler bei der automatisierten Erkennung sichergestellt“, sagte der Sprecher.

KI hilft beim Filtern

Die Software mit dem KI-Tool kommt in der Zentralen Auswertestelle Kinder- und Jugendpornografie im Landeskriminalamt zur Anwendung. Obwohl ihr Einsatz ohne menschliches Zutun nicht möglich ist, sei sie eine große Hilfe, sagte der Sprecher. „Für die eingesetzten Bediensteten ist durch die Nutzung der Software bereits eine erhebliche Entlastung dieser Arbeit entstanden, da ausschließlich eine Betrachtung des vorselektierten, inkriminierten Materials erfolgen muss.“

1.500 polizeibekannte Fälle 2024

2024 registrierte die Thüringer Polizei laut Kriminalstatistik etwa 1.500 Fälle, in denen Menschen kinderpornografisches Material etwa verbreitet, besessen oder hergestellt hatten. In weiteren rund 300 vergleichbaren Fällen registrierten die Beamten jugendpornografisches Material. Im Vergleich zum Jahr 2023 waren die erfassten Fälle in beiden Deliktgruppen deutlich angestiegen.

Innenministerium möchte mehr KI-Einsatz ermöglichen

Mit der vom Innenministerium geplanten Novelle des Polizeiaufgabengesetzes soll es den Beamten jedenfalls nach dem Willen der Landesregierung in Zukunft erlaubt werden, KI in einem deutlich größeren Umfang als bisher für ihre Arbeit zu nutzen. 

In das Gesetz soll ein Paragraf eingefügt werden, der es der Polizei erlauben würde, „mittels einer automatisierten Anwendung zur Datenverarbeitung“ frei zugängliche Daten aus dem Internet mit in den Polizeidatenbanken bereits gespeicherten Daten zu Gesichtern und Stimmen von Menschen abzugleichen.

Dies soll zum Beispiel „im Rahmen der Abwehr einer Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes, oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, zur Abwehr einer Gefahr für Anlagen der kritischen Infrastruktur oder sonstige Anlagen mit unmittelbarer Bedeutung für das Gemeinwesen“ erlaubt werden.

Meinungen zum Gesetzesentwurf gehen auseinander

Ob diese Pläne geltendes Recht werden, ist derzeit noch offen. Die Linke-Landtagsfraktion lehnt den Gesetzesentwurf zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes in seiner vorliegenden Form ab. „Der Gesetzentwurf ist ein Rückschritt für die Bürgerrechte in Thüringen“, hatte der Linke-Innenpolitiker Ronald Hande gesagt. 

Der Entwurf ebne den Weg für den Ausbau unverhältnismäßiger Überwachungsmaßnahmen, die bereits auf bloßen Verdacht hin in Grundrechte eingriffen. „Die Polizei würde damit Zugriff auf besonders sensible Daten erhalten, oft ohne ausreichende Kontrolle und richterliche Vorprüfung.“

Wegen der komplizierten Mehrheitsverhältnisse im Landesparlament ist die Koalition aus CDU, BSW und SPD auf die zumindest indirekte Zustimmung der Linken zu dem Gesetzesentwurf angewiesen, will sie ihn nicht in Abhängigkeit von der AfD durch den Landtag bringen. Eine Zusammenarbeit mit der AfD, die in Thüringen vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wird, hat das Bündnis ausgeschlossen. Auch die AfD lehnt den Gesetzesentwurf ab.

Innenminister erwartet schwierige Beratungen 

Innenminister Georg Maier (SPD) hatte jüngst gesagt, er rechne mit langwierigen Beratungen im Landtag. Dabei würden sich die Brombeer-Koalition und die Linke dann aber sicherlich aufeinander zu bewegen. „Die Linkspartei hat ja auch gewisse Interessen“, sagte Maier. Gerade die mit dem Gesetzesentwurf auch geplanten Verbesserungen beim Opferschutz seien der Linke-Fraktion sicher nicht egal.