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Mordmerkmal zu prüfen Mit Kabelbinder Mutter getötet? Prozessbeginn nach Revision

Er soll seine eigene Mutter erdrosselt haben und wurde wegen Totschlags verurteilt - doch der Bundesgerichtshof kassierte den Richterspruch mit dem Hinweis, eine Sache genauer zu prüfen.

Von dpa 15.09.2025, 03:30
Vor dem Landgericht Meiningen muss sich ein 43-jähriger Mann verantwortet, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, im Juli 2023 seine Mutter mit einem Kabelbinder erdrosselt zu haben. (Archivbild)
Vor dem Landgericht Meiningen muss sich ein 43-jähriger Mann verantwortet, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, im Juli 2023 seine Mutter mit einem Kabelbinder erdrosselt zu haben. (Archivbild) Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

Meiningen - Weil er seine eigene Mutter mit einem Kabelbinder erdrosselt haben soll, muss sich ein Mann heute (9:00 Uhr) erneut vor dem Landgericht Meiningen verantworten. Der Mittvierziger soll im Juli 2023 in die Wohnung seiner schlafenden 69 Jahre alten Mutter eingedrungen und sie getötet haben, so der Vorwurf. 

Der Angeklagte war in der Sache bereits im März 2024 am Landgericht Meiningen unter anderem wegen Totschlags zu mehreren Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil wurde jedoch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft, die auf Mord geklagt hatte, ging in Revision und der Bundesgerichtshof hob das Urteil in Teilen auf. Das Mordmerkmal der Heimtücke sei nicht ausreichend geprüft worden, so die Begründung aus Karlsruhe.