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Straßenverkehr Mischkonsum am Steuer: Sachsen sieht noch Klärungsbedarf

Sachsen sieht beim Thema Mischkonsum am Steuer noch Abstimmungsbedarf im Bundesrat. Was die Landesregierung zur geplanten Verschärfung der Regeln sagt.

Von dpa 26.09.2025, 04:00
In Sachsen gab es über 100 Unfälle mit Verdacht auf Mischkonsum. (Symbolbild)
In Sachsen gab es über 100 Unfälle mit Verdacht auf Mischkonsum. (Symbolbild) Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Dresden/Berlin - Brandenburg und Thüringen drängen im Bundesrat auf schärfere Regeln gegen den Mischkonsum von Cannabis und Alkohol am Steuer - aber wie positioniert sich Sachsen hierzu? Der geplante Antrag sei der sächsischen Staatsregierung bekannt, teilte das Infrastrukturministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. „Grundsätzlich lehnen auch wir einen Mischkonsum von Cannabis und Alkohol im Straßenverkehr ab. Jedoch sehen wir zunächst weiteren Abstimmungsbedarf hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung des Antrags“, hieß es weiter. 

Derzeit gilt in Deutschland ein Alkoholverbot, wenn bei Cannabis der Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC im Blut erreicht und überschritten ist. Wer unterhalb dieses Wertes und zusätzlich unter 0,5 Promille Alkohol bleibt, darf sich somit noch ans Steuer setzen. Brandenburg etwa hält eine klare Regelung zum grundsätzlichen Verbot des Mischkonsums am Steuer für nötig. Auch andere Länder sehen die jetzige gesetzliche Regelung für Mischkonsum kritisch. 

Mehr als 100 Unfälle mit Verdacht auf Mischkonsum in Sachsen

Das sächsische Innenministerium verweist auf Unfallzahlen: Zwischen 1. April 2024 und 22. September 2025 seien in Sachsen 102 Verkehrsunfälle registriert worden, bei denen Alkohol und Cannabis gleichzeitig eine Rolle spielten oder ein entsprechender Verdacht bestand. „Dabei handelte es sich um 11 Verkehrsunfälle mit Schwerverletzten, 37 Verkehrsunfälle mit Leichtverletzten und 54 Sachschadensunfälle“, teilte das Ministerium mit.

Zur jüngsten Rechtslage hieß es zudem: „Die Teillegalisierung von Cannabis sowie die Erhöhung des THC-Grenzwertes auf 3,5 Nanogramm pro Milliliter im Straßenverkehrsgesetz (StVG) werden seitens der sächsischen Polizei kritisch gesehen.“ In den vergangenen Jahren sei sowohl die Zahl folgenloser Fahrten unter Drogeneinfluss als auch die Zahl der Unfälle unter Einwirkung anderer berauschender Mittel gestiegen.

Bundesratsausschüsse beraten über generelles Mischkonsumverbot

Der Antrag von Brandenburg und Thüringen steht am Freitag zunächst zur Beratung in den Bundesratsausschüssen an. Ziel ist eine Regelung, die Mischkonsum am Steuer generell verbietet.