Gesundheitswesen Millionen-Kredite für finanzschwache Kliniken in Thüringen
Der Bund stellt Soforthilfen für Kliniken in Aussicht. Doch vielen Häusern fehlt die Zeit. Nun springt das Land ein. Aber nicht jede Klinik wird laut Finanzministerin zu retten sein.

Erfurt - Insolvenz und Schließung: Dieses Schicksal droht einigen Thüringer Kliniken wegen finanzieller Schieflage. Das Land will Ihnen nun unter die Arme greifen mit Krediten der Thüringer Aufbaubank zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen. Abgesichert werden die Darlehen durch eine Landesbürgschaft über 100 Millionen Euro. Das kündigten Gesundheitsministerin Katharina Schenk (SPD) und Finanzministerin Katja Wolf (BSW) bei der Vorstellung der entsprechenden Vergaberichtlinie in Erfurt an.
Ziel sei es, unkontrollierte Insolvenzen und Löcher in der Versorgungsstruktur zu vermeiden, so Schenk, und auch, „dass zum Beispiel Personal abwandert“. 80 Prozent der Kliniken schreiben laut Deutscher Krankenhausgesellschaft rote Zahlen. Hintergrund sind steigende Personal- und Sachkosten, aber auch inflationsbedingte Betriebskostensteigerungen in den Jahren 2022 und 2023. Der Bund hatte deshalb Soforthilfen für die Kliniken angekündigt: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte im Juni eine Auszahlung der Gelder ab Herbst in Aussicht gestellt.
Maximal zehn Millionen Euro über 15 Jahre
Für viele Häuser sei das Thema aber jetzt dringlich, betonte Finanzministerin Wolf. Es gehe darum, Übergangsmöglichkeiten zu schaffen und die Gesundheitsversorgung in Thüringen zu sichern. Aber: „Diese Bürgschaften werden keine Bestandsgarantie aller Thüringer Häuser sein können“, so die BSW-Politikerin. Es gebe in Thüringen Krankenhäuser, die sich betriebswirtschaftlich „auch perspektivisch nicht rechnen werden“. Ziel sei eine „wohnortnahe Gesundheitsversorgung“.
Antragsberechtigt für die Darlehen der Thüringer Aufbaubank sind sowohl kommunale als auch privatwirtschaftliche Klinikbetreiber. Voraussetzung sei ein „tragfähiges Geschäftsmodell“, sagte Wolf. Bewilligt werde nur der nötige Mindestbedarf zur Überbrückung eines Engpasses. Maximal seien das zehn Millionen Euro über eine Kreditlaufzeit von bis zu 15 Jahren.
Krankenhausreform soll Kliniken finanziell auf neue Füße stellen
Im Zuge der im Januar in Kraft getretenen Krankenhausreform des Bundes soll die strukturelle Unterfinanzierung der Kliniken behoben werden. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen neue „Leistungsgruppen“ sein. Diese sollen Klinik-Behandlungen genauer beschreiben und einheitliche Qualitätsvorgaben etwa bei Personal oder Behandlungserfahrung durchsetzen. Die Krankenhausreform soll bis 2029 umgesetzt werden.
Jedoch werde es dauern, bis die Häuser unter den neuen finanziellen Voraussetzungen nach der Krankenhausreform sicher arbeiten könnten, so Gesundheitsministerin Schenk. Diese Zeit sei prägend für Thüringens Gesundheitslandschaft. „Dem tragen wir eben Rechnung, indem wir bedarfsnotwendige Krankenhäuser unterstützen.“
Barmer lobt: Richtlinie sichert Überleben
Die Barmer Thüringen lobte die Soforthilfen für die Kliniken. „In ihrer Ausgestaltung sichert die Richtlinie Kliniken das Überleben, statt das Kliniksterben zu verlängern“, sagte Landesgeschäftsführer Robert Büssow. Ein plötzliches Wegbrechen der Versorgung könnten andere Kliniken und Arztpraxen auf die Schnelle nicht auffangen.
Zuletzt hatte in Thüringen das Krankenhaus in Neuhaus am Rennweg geschlossen. Die einstigen Regiomed-Kliniken in Neuhaus und Sonneberg wurden zum 1. November vom Landkreis Sonneberg übernommen, der das Haus in Neuhaus als ambulanten Versorger aufstellen will. Die private Sternbach-Klinik in Schleiz hatte im Juni vergangenen Jahres Insolvenz angemeldet.