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Senat Mietobergrenze für Sozialwohnungen: Wohnraumgesetz kommt

Von dpa 20.06.2023, 15:31
Blick über die Dächer Berlins.
Blick über die Dächer Berlins. Wolfgang Kumm/dpa/Archivbild

Berlin - Zehntausende Berliner in Sozialwohnungen sollen gesetzlich vor ungerechtfertigten Mieterhöhungen geschützt werden. Wie Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD) am Dienstag ankündigte, will er die sogenannte Verpflichtungsmiete erstmals im Wohnraumgesetz festschreiben und Verstöße mit Bußgeldern ahnden. Direkt betroffen seien 2000 Haushalte im sozialen Wohnungsbau, potenziell berühren könnte es 60.000.

Es geht um Sozialwohnungen aus dem sogenannten traditionellen 1. Förderweg. Als deren ursprüngliche staatliche Förderung auslief, wurde nach Gaeblers Worten eine Anschlussförderung vereinbart. Dies war verbunden mit der Verpflichtung, eine Mietenobergrenze unterhalb der sogenannten Kostenmiete einzuhalten. Allerdings habe ein Gerichtsurteil festgestellt, dass es für diese Verpflichtung keine Rechtsgrundlage gegeben habe. Für viele Haushalte stieg die Miete eben doch stärker als vereinbart. Mit der Gesetzesänderung werde dies nun geändert.

Dies helfe konkret zunächst 2000 Haushalten, die von einer Klage betroffen seien. Bis zu 60.000 könnten Sicherheit gewinnen, dass die Begrenzung gelte. „Sie müssen jetzt nicht mehr fürchten, dass sie in Zukunft die Mieten nicht mehr bezahlen können“, meinte Gaebler.

Darüber hinaus soll das geplante Gesetz zwei weitere Punkte regeln: Der Kreis der Menschen, die einen Mietzuschuss im sozialen Wohnungsbau bekommen können, werde erweitert, erklärte Gaebler. Menschen mit einem Wohnberechtigungsschein dürften künftig um bis zu 55 Prozent über der WBS-Einkommensgrenze liegen, statt wie bisher um 40 Prozent. Zudem sollen auch Menschen mit Wohnberechtigungsschein einen Mietzuschuss bekommen können, die nach dem 1. Januar 2016 in Wohnungen einzogen, für die die Regelung gilt.