Kapazitätsgrenze Maßregelvollzug in Brandenburg seit Jahren überbelegt

Potsdam - Die Einrichtungen des Maßregelvollzugs in Brandenburg sind nach Angaben der Landesregierung seit mehreren Jahren überbelegt. In diesem Jahr lag die durchschnittliche Belegung in der geschlossenen und der offenen Unterbringung 15 Prozent über der geplanten Kapazitätsspitze, wie aus einer Antwort des Sozialministeriums auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag. Das seien 310 belegte Plätze. Allerdings sind nur 269 reguläre Plätze vorhanden - die zwei Anstalten in Brandenburg (Havel) und Eberswalde also deutlich überlastet.
Bereits seit 2021 habe die durchschnittliche Belegung die gesetzten Kapazitätsgrenzen überschritten, hieß es vom Ministerium. In jenem Jahr war mit dem Maßregelvollzug in Teupitz (Dahme-Spreewald) eine der insgesamt drei Einrichtungen für den Maßregelvollzug im Land geschlossen worden.
Trotz der Überlastung „wurden keine Straftäterinnen und Straftäter aus Kapazitätsgründen aus dem Maßregelvollzug entlassen“, führte das Ministerium weiter aus. Allerdings sei es in Einzelfällen zu längeren Wartezeiten bis zur Aufnahme gekommen. „In einem Fall konnte die Aufnahme in den Maßregelvollzug erst nach fünf Monaten erfolgen.“
Die Belegungssituation sei in fast allen Bundesländern sehr angespannt, führte das Ministerium aus. Das liege unter anderem daran, dass immer mehr Fälle von Menschen mit Suchterkrankungen oder psychiatrischen Auffälligkeiten den Maßregelvollzug erreichten. Auch kurzfristige Einweisungen - ohne Wartezeit - nehmen demnach zu.
Die Landesregierung will nun den Angaben zufolge bei den zwei verbliebenen Einrichtungen mit der Schaffung von zusätzlichen Plätzen gegensteuern. Am Standort Eberswalde sollen laut Sozialministerium 2025 etwa 20 neue Plätze hinzukommen.
Straftäterinnen und Straftäter kommen in den Maßregelvollzug, wenn ein Gericht sie als psychiatrisch auffällig oder suchtkrank einstuft. Bei längeren Freiheitsstrafen kann die Haft aufgeteilt werden. Dabei wird dann ein Teil im Gefängnis abgesessen, anschließend folgt der Maßregelvollzug. Dort wird entschieden, ob der Verurteilte die Reststrafe weiter absitzen muss oder nach der Hälfte der Strafe auf freien Fuß kommt.