1. MZ.de
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Markenschutz: Markenschutz: Schaumwein darf nicht «Champagner Bratbirne» heißen

Markenschutz Markenschutz: Schaumwein darf nicht «Champagner Bratbirne» heißen

19.05.2005, 15:34
Gastwirt Jörg Geiger aus Schlat (Kreis Göppingen, Baden-Würtemberg) präsentiert vor dem Stuttgarter Landgericht seinen Birnenschaumwein «Champagner Bratbirnen» und die gleichnamige Mostbirne. (Foto: dpa)
Gastwirt Jörg Geiger aus Schlat (Kreis Göppingen, Baden-Würtemberg) präsentiert vor dem Stuttgarter Landgericht seinen Birnenschaumwein «Champagner Bratbirnen» und die gleichnamige Mostbirne. (Foto: dpa) dpa

Karlsruhe/dpa. - (Aktenzeichen: I ZR 262/02 vom 19. Mai 2005)

Nach den Worten des I. Zivilsenats hat sich Geiger an diebesondere Exklusivität der Herkunftsbezeichnung «Champagner»angelehnt, indem er die regional als «Champagner Bratbirne» geläufigeObstsorte auf dem Etikett grafisch besonders hervorgehoben hat. Damitwerde die - durch ein deutsch-französisches Abkommen von 1960geschützte - Angabe «Champagner» wettbewerbswidrig beeinträchtigt.Denn die Konsumenten verbänden mit dem französischen Schaumwein«besondere Gütevorstellungen». Daran ändere auch die Tatsache nichts,dass es sich bei dem schwäbischen Getränk - für jeden Käufererkennbar - um einen aus Obst und nicht aus Trauben hergestelltenSchaumwein handle.

In der Verhandlung hatte Geigers Anwalt Reiner Hall argumentiert,«Champagner Bratbirne» sei eine seit mehr als 150 Jahren üblicheBirnen-Bezeichnung. «Aus dieser Sorte wird der beste Birnenschaumweinhergestellt.» Auf den Flaschen das Ausgangsprodukt zu nennen, seiunausweichlich: «Es muss auf dem Etikett draufstehen dürfen, was inder Flasche drin ist.»

Auch der BGH sprach dem schwäbischen Schaumweinhersteller diesesRecht nicht völlig ab. Für den «berechtigten Hinweis auf dieverwendete Obstsorte» sei es aber nicht erforderlich, die Bezeichnung«blickfangmäßig» hervorzuheben. Geiger hatte bereits im Vorfeld desProzesses angedeutet, dass er auch mit einer zurückhaltenderenGestaltung des Etiketts einverständen wäre.