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Befugnisse der Polizei Maier: Thüringer Polizeigesetz reagiert auf neue Bedrohungen

Änderungen im Thüringer Polizeigesetz sind seit Monaten umstritten. Nun liegt das Gesetz im Landtag - und die Abgeordneten haben das letzte Wort. Noch gibt es aber viel Klärungsbedarf.

Von dpa Aktualisiert: 05.02.2026, 12:40
Innenminister Georg Maier legte dem Landtag ein neues Polizeigesetz vor.
Innenminister Georg Maier legte dem Landtag ein neues Polizeigesetz vor. Bodo Schackow/dpa

Erfurt - Thüringens Polizei soll mit Künstlicher Intelligenz (KI) und elektronischen Fußfessel neue Möglichkeiten bei der Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung erhalten. Innenminister Georg Maier (SPD) legte dem Landtag ein neues Polizeiaufgabengesetz vor, das unter anderem auch den Einsatz von Tasern regelt. 

Der umstrittene Gesetzentwurf, der seit Monaten diskutiert wird, soll in den kommenden Wochen weiter im Innenausschuss des Landtags beraten werden. Geplant ist nach Angaben von Abgeordneten eine Anhörung von Polizeigewerkschaften, Juristen, Datenschützern, Wissenschaftlern und verschiedenen Organisationen. 

Die vorgesehenen Änderungen im Polizeirecht seien eine Reaktion auf neue Gefahren wie Anschläge auf kritische Infrastruktur, Cyberattacken oder Spionage, sagte Maier. Es sei beispielsweise nicht hinnehmbar, dass Drohnen über kritischer Infrastruktur zwar geortet, aber nicht heruntergeholt werden könnten. 

Maier: „Kein Schritt in den Überwachungsstaat“

Das Gesetz diene auch der Prävention und dem Opferschutz. „Den Vorwurf, das Polizeiaufgabengesetz wäre ein Schritt in den Überwachungsstaat, weise ich zurück“, so der Innenminister. Videoaufnahmen sollen mit Hilfe von KI Gefahrensituationen wie Waffen erkennen. Es sei keine Gesichtserkennung von Passanten oder die Erstellung von Bewegungsprofilen vorgesehen. 

Das sehen die Oppositionsfraktionen AfD und Linke anders - sie lehnen den Gesetzentwurf in der derzeitigen Form ab, stellen eine Modernisierung des Polizeirechts in Thüringen aber nicht grundsätzlich infrage. 

Opposition befürchtet Eingriff in Grundrechte

„Das Polizeiaufgabengesetz ist ein massiver Grundrechteeingriff. Mit uns ist das nicht zu machen“, sagte die Linke-Abgeordnete Katharina König-Preuß. Eine weitgehend willkürlicher Einsatz von Überwachungstechnologien werde ermöglicht. Auch der AfD-Abgeordnete Ringo Mühlmann bekräftigte die Kritik seiner Fraktion an einer Vielzahl von Passagen in dem Gesetz. Die AfD-Fraktion unterstütze jedoch eine weitere Beratung in den Ausschüssen. 

Korrekturbedarf signalisierte auch die BSW-Fraktion. „Die heutige Beratung kann nur der Anfang sein“, sagte der BSW-Abgeordnete Sven Küntzel. Ziel müsse ein Gesetz sein, das Sicherheit mit Freiheit verbinde. Sicherheit dürfe „nicht um den Preis immer weitergehender Grundrechtseingriffe erkauft werden“. 

Koalition schließt Korrekturen nicht aus 

Der CDU-Abgeordnete Jonas Urbach sagte: „Es geht um mehr Sicherheit, besseren Opferschutz und eine leistungsfähige, moderne Polizei – nicht um wahllose Überwachung, wie AfD und Linke es behaupten.“ Nach Angaben der SPD-Abgeordneten Dorothea Marx soll nach der Anhörung geprüft werden, ob und wo es Verbesserungen in dem Gesetz geben müsse. 

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, das durch häusliche Gewalt gefährdete Frauen gewarnt werden, wenn sich ihnen ein potenzieller Täter illegal nähert. So könnten sie sich frühzeitig in Sicherheit bringen. Dem potenziellen Täter soll dafür eine elektronische Fußfessel angelegt werden, die seinen Aufenthaltsort überwacht.