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Litauen Litauen: Acht Jahre Haft für Freund von Marie Trintignant

Von Jakob Lemke 29.03.2004, 08:59

Vilnius/dpa. - Jegliche Fassung hatte der 40-Jährige in der Nacht zum 27. Juli2003 verloren: Offenbar aus Eifersucht entfachte sich einhandgreiflicher Streit zwischen ihm und seiner Freundin, derfranzösischen Schauspielerin Marie Trintignant. Mehrfach schlugCantat nach Überzeugung der Richter auf die 41-Jährige ein. Danachschleifte er die am ganzen Körper Verletzte nackt ins Bett desHotelzimmers und deckte sie notdürftig zu. Erst nach etwa siebenStunden hielt Cantat es für notwendig, Hilfe zu holen.

Französische und litauische Ärzte versuchten, Trintignant durchmehrere Notoperationen aus dem Koma ins Leben zurückzuholen -vergeblich. Ein Grabstein erinnert heute in Paris an dieSchauspielerin, die am 1. August 2003 den schweren Kopfverletzungenerlag und vier Kinder hinterließ. Die Gewalttat unter den Prominentenerschütterte die Menschen weit über Frankreich hinaus.

«So, wie der Angeklagte gehandelt hat, konnte er die Folgenabsehen», urteilen nun die Richter. Die Staatsanwaltschaft hatte neunJahre Gefängnis verlangt und zeigt sich mit dem Urteil zufrieden.Cantats Verteidiger versuchten vergeblich, «fahrlässige Tötung» mitentsprechend niedrigerer Strafe durchzusetzen. Sie wollen in dieBerufung gehen.

Auch die prominente Nebenklägerin Nadine Trintignant schweigtvorerst. Wortlos verlässt die bleich geschminkte Mutter Maries nachdem Urteil den großen Sitzungssaal. Ihre Trauer hatte die Regisseurinbereits in dem Bestseller «Marie» ausgedrückt, in dem der namentlichnicht genannte Cantat als «Mörder» die zweite Hauptrolle spielt.

Die zahlreichen ausländischen Pressevertreter sahen das Verfahrenals «fair» an. Das Prominentendrama hatte sich während der vierVerhandlungstage vor Gericht in die tödliche Geschichte von Gewaltzwischen Liebenden verwandelt, wie sie immer wieder und überallvorkommt. Den Begriff «Mord» kennt das litauische Strafrecht nicht,nur Perversitäten wie die Entnahme von Organen, mehrfacher Totschlagoder Gewalt gegen Schwangere hätten straferschwerend gewirkt.