Landwirtschaft Landwirtschaft: Geflügelpest brach nach 24 Jahren wieder in Deutschland aus

Berlin/Brüssel/dpa. - In Nordrhein-Westfalen wurden bislang 84 000 Tiere vorsorglichgeschlachtet. Am Dienstagnachmittag wollte der nationale Krisenstabim Bundesministerium in Berlin zusammentreten, um über Impfungen vonRassegeflügel und seltenen Zootieren zu beraten. Ein entsprechenderAntrag sollte an die EU-Kommission in Brüssel geschickt werden.
Der Erreger in dem Betrieb im niederrheinischen Schwalmtal wardurch Tests der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten derTiere (BFAV) auf der Ostseeinsel Riems bestätigt worden. DieErgebnisse eines abschließenden Tierversuches, der den Nachweiserhärten soll, werden am Mittwoch vorliegen. Der Erreger aus dendeutschen Organproben sei identisch mit dem Virus in denNiederlanden, teilte die Bundesanstalt mit.
Die Geflügelpest war vor mehr als zwei Monaten in den Niederlandenausgebrochen und hatte auch auf Belgien übergegriffen. Dort wurdennach EU-Angaben inzwischen 25 Millionen beziehungsweise 2,3 MillionenTiere geschlachtet. In Deutschland war die Seuche laut Müller zuletztvor etwa 24 Jahren aufgetreten.
Die EU-Kommission hatte bereits am Montag ein Ausfuhr- undTransportverbot für lebendes Geflügel, Bruteier, Kadaver und Mist ausNordrhein-Westfalen verhängt. Es werde aber nicht auf ganzDeutschland ausgeweitet, sagte der Sprecher von EU-Verbraucherschutzkommissar David Byrne. «Alle erforderlichenMaßnahmen sind getroffen. Sie reichen aus zur Eindämmung derKrankheit.»
Das Export- und Transportverbot gilt zunächst bis zu diesemFreitag. Dann wird der Ständige EU-Ausschuss für Tiergesundheit übereine Verlängerung oder Aufhebung entscheiden. «Da sich der Fallbestätigt hat, werden die Maßnahmen länger in Kraft bleiben müssen»,sagte der Sprecher.
In einem Umkreis von drei Kilometern rund um den betroffenenBetrieb am Niederrhein muss alles Geflügel getötet werden. In einemSperrbezirk von zehn Kilometern Umkreis darf kein Geflügel mehrbewegt werden. Bislang sei die Geflügelpest nur in dem einen Betriebfestgestellt worden, sagte Müller. Möglicherweise bleibe es ein«singuläres Ereignis».
Weiterhin gelten die in einer Eilverordnung festgelegten strengenSchutzmaßnahmen, um die Ausbreitung zu vermeiden. Geflügelbetriebemüssen Verdachtsfälle oder erhöhtes Tiersterben in ihren Beständenunverzüglich melden. Geflügelmärkte sowie Brieftauben-Schauen sindbundesweit verboten. Geflügel und Bruteier dürfen bundesweit nurtransportiert werden, wenn sie 24 Stunden vorher von einem Tierarztuntersucht wurden. Betriebe wie auch Hobby-Halter müssen ein Registerdarüber führen, wo sie welchen Vogel gekauft haben.
Präventive Impfungen jeglichen Geflügels gegen die Seuche bringenlaut Müller keinen kompletten Schutz. Geimpfte Tiere erkrankten zwarnicht, könnten den Erreger aber ausscheiden und so die Geflügelpestweiter verbreiten. Dies sei etwa in Italien der Fall gewesen. Die FDPbeantragte eine Sondersitzung des Agrarausschusses des Bundestags fürDonnerstag.
