1. MZ.de
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Trockenes Klima: Landkreis Wolfenbüttel schränkt Wasserentnahme ein

Trockenes Klima Landkreis Wolfenbüttel schränkt Wasserentnahme ein

Auf die langanhaltende Trockenheit reagiert der Landkreis Wolfenbüttel: Wasser darf zu bestimmten Zeiten nicht mehr aus Brunnen und Flüssen entnommen werden.

Von dpa 16.06.2025, 15:49
Im Landkreis Wolfenbüttel ist die Entnahme aus Oberflächengewässern bis einschließlich 30. September untersagt. (Symbolbild)
Im Landkreis Wolfenbüttel ist die Entnahme aus Oberflächengewässern bis einschließlich 30. September untersagt. (Symbolbild) Sina Schuldt/dpa

Wolfenbüttel - Es ist viel zu trocken im Landkreis Wolfenbüttel: Als Reaktion auf die anhaltende Dürre schränkt der Kreis die Wasserentnahme ein - zur Schonung von Fließgewässern und Grundwasser. Viele oberirdische Gewässer führten aktuell nur noch sehr geringe Wassermengen, hieß es in einer Mitteilung des Kreises. 

Laut Allgemeinverfügung des Landkreises ist die Entnahme aus Oberflächengewässern von sofort an bis einschließlich 30. September untersagt. Dies gelte auch dann, wenn eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliege. Damit sind insbesondere Pumpen gemeint.

Zusätzlich wird demnach die Bewässerung mit Grundwasser eingeschränkt: In der Zeit von 10 bis 18 Uhr ist das Sprengen von öffentlichen und privaten Grün- und Gartenflächen, landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Flächen sowie Sportanlagen wie Rasen- und Tennisplätze untersagt.

Wasserstände der Flüsse und Bäche zu niedrig

Die Messergebnisse des Gewässerkundlichen Landesdienstes der vergangenen Trockenjahre zeigen deutlich, dass sich die niedrigen Grundwasserstände nicht erholen konnten, wie es weiter hieß. Viele Sonnenstunden und hohe Lufttemperaturen führten demnach zu einer schnellen Verdunstung der Niederschläge, so dass sich die Grundwasservorräte nicht hinreichend erneuerten. Die Wasserstände der Flüsse und Bäche seien viel zu niedrig.

Auch andere Regionen reagieren auf die Trockenheit. So gilt in Hannover seit dem 1. Juni bis zum 30. September tagsüber ein Bewässerungsverbot für private und öffentliche Grünflächen, wenn die Temperaturen 27 Grad Celsius oder mehr erreichen.