Landgericht Köln Landgericht Köln: Versteigerungsverbot für WM-Los-Anbieter gilt

Köln/Magdeburg/dpa. - Das stellte dasKölner Landgericht am Freitag klar, nachdem der WeltfußballverbandFIFA bereits per einstweiliger Verfügung ein Verbot erwirkt hatte.Der Dekorateur Matthias Blume, der die Lose nach der Gruppenauslosungzur Fußball-Weltmeisterschaft am 9. Dezember in der LeipzigerMessehalle beim Aufräumen im Müll gefunden haben will, hatte lautGericht Widerspruch gegen diese FIFA-Unterlassungsverfügungeingelegt.
Die 31. Kammer des Kölner Landgerichts habe Blume aber amDonnerstag deutlich gemacht, dass sein Widerspruch keine Aussicht aufErfolg haben werde, sagte Gerichtssprecher Hubertus Nolte. Daraufhinhabe Blume seinen Widerspruch zurückgezogen. Damit sei die vom FIFA-Verband erwirkte Unterlassungsverfügung gültig.
Nach früheren FIFA-Angaben waren die Papiere im Dezember nicht beider Auslosung zum Einsatz gekommen, sondern nur bei einem Probelauf.Blume hatte die Lose im Internet zunächst als Originale angeboten,die Versteigerung aber kurz vor Weihnachten neu gestartet, nachdemdie FIFA erklärt hatte, es handele sich nicht um die Originallose.Für das deutsche Los hatte bei der Internet-Versteigerung einFußballfan 11 250 Euro geboten.