Schiffsüberführungen Land übernimmt für Meyer-Werft Schadenersatz-Risiko
Um die Kreuzfahrtschiffe der Meyer Werft zu überführen, muss die Ems aufgestaut werden. Die bestehende Regelung gilt nur bis 2029. Das Land will darüber hinaus Sicherheit schaffen.

Papenburg/Hannover - Das Land Niedersachsen will der teilverstaatlichten Meyer Werft in Papenburg langfristige Planungssicherheit für Schiffsüberführungen geben. Das Kabinett beschloss, dass das Land für die Werft das Risiko für Schadenersatzforderungen übernimmt, falls Genehmigungen für Schiffsüberführungen sich verzögern oder ausbleiben, teilte die Staatskanzlei in Hannover mit. Damit solle das zuletzt in rote Zahlen gestürzte Unternehmen weiter stabilisiert werden, hieß es.
Um größere Schiffe über die Ems zu überführen, muss der Fluss aufgestaut werden. Dafür muss das Emssperrwerk in Gandersum genutzt werden, wofür es aber einen Planfeststellungsbeschluss braucht. Die bislang geltende Regelung läuft Ende 2029 aus. Der Antrag, diese über 2029 hinaus zu verlängern, wurde zwar bereits gestellt, das Genehmigungsverfahren ist aber noch nicht abgeschlossen. Laut Masterplan Ems 2050 soll der Fluss auch für Schiffsüberführungen genutzt werden.
Auftragsbuch gefüllt
Die Meyer Werft muss bereits jetzt Liefervereinbarungen mit Kunden abschließen, die über das Jahr 2029 hinausgehen. Das Land habe daher einer Bitte der Geschäftsführung entsprochen, hieß es.
Das Auftragsbuch der Werft ist dem Unternehmen zufolge bis 2031 gefüllt, dazu gehören auch Konverterplattformen für Offshore-Windkrafträder und ein Forschungsschiff.
Kein Einfluss auf Genehmigungsverfahren
Trotzdem geriet die Werft im vergangenen Jahr in finanzielle Not. Mit einem Rettungspaket übernahmen Bund und Land für 400 Millionen Euro zusammen rund 80 Prozent der Anteile. Zudem gewähren sie dem Unternehmen Bürgschaften von jeweils rund einer Milliarde Euro, um Kredite von Banken abzusichern.
Auf das Genehmigungsverfahren habe die Entscheidung des Kabinetts keinen Einfluss, hieß es. Für das Land sei es von besonderer Bedeutung, dass die Meyer Werft ihren Geschäftsbetrieb unterbrechungsfrei auch über den 31.12.2029 fortsetzen kann, um die Sanierung und den Bestand des Unternehmens abzusichern.