Lampe am Nachbarhaus Lampe am Nachbarhaus: Amtsrichter scheitert mit Klage
Wiesbaden/dpa. - Der Jurist aus Wiesbaden hatte sich von der Außenbeleuchtung inseiner Nachtruhe gestört gefühlt und dem BKA-Mann mit Haft odereinem Ordnungsgeld bis zu 500 000 Mark (256 000 Euro) gedroht. DieAußenbirne erleuchte sein Schlafzimmer fast taghell, so dass er denRollladen ganz schließen und deshalb auf frische Luft verzichtenmüsse, klagte er. Zudem hatte er sich mit einerDienstaufsichtsbeschwerde ans BKA gewandt und dabei auf seinen Rangals Richter verwiesen.
Seine Richterkollegin konnte er allerdings nicht überzeugen: Nacheinem Ortstermin im Schlafzimmer entschied sie nun, dass die Lampebei heruntergelassenem Rollladen nicht störe - selbst dann nicht,wenn dessen Lamellen zur Belüftung offen blieben. In dichtbesiedelten städtischen Vororten sei es durchaus üblich, sich aufdiese Weise vor den vielen unterschiedlichen Lichtquellen zuschützen. Gegen das Urteil ist Berufung möglich.