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"Kunst gegen Krieg" "Kunst gegen Krieg": Mann steht wegen Panzer-Import vor Gericht

29.11.2017, 13:53
Der Angeklagte sitzt in Bensheim im Verhandlungssaal des Amtsgerichts neben seinem Verteidiger Peter Gillert.
Der Angeklagte sitzt in Bensheim im Verhandlungssaal des Amtsgerichts neben seinem Verteidiger Peter Gillert. dpa

Bensheim - Eigentlich sollten die Panzer ein Kunstprojekt mit Designer und Modeschöpfer Harald Glööckler werden. Nun steht ein Mann deswegen seit Mittwoch vor dem Amtsgericht in Bensheim. Sein Verteidiger sagte zu Prozessbeginn, der 49-Jährige habe nicht gewusst, dass er gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen habe.

Der Angeklagte soll die beiden Panzer von Großbritannien nach Deutschland gebracht haben, ohne dass sie ausreichend demilitarisiert gewesen seien. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, die Bergepanzer im Jahr 2013 gekauft zu haben. Der Deutsche habe von Anfang an gewusst, dass er gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoße. Er habe „die tatsächliche Gewalt über Kriegswaffen ohne Genehmigung“ besessen. Die Kampffahrzeuge sollen vor allem ihre gegen Handfeuerwaffen und Artilleriesplitter schützende Panzerwanne noch vollständig besessen haben.

Die Verteidigung sagte am Rande der Verhandlung, die Fahrzeuge seien „nie für den Kampfeinsatz gedacht“ gewesen. „Das sind Raupen mit Schaufeln“, sagte Anwalt Peter Gillert. Die Einfuhr habe funktioniert, „ohne dass es ein Problem beim Zoll gab“. Beide Panzer vom Typ Combat Engineer Tractor FV 180 seien nicht zum Gefecht gebaut gewesen, sondern mit Schaufeln zur Bergung von Hindernissen gedacht.

Laut Anklage hatten die Panzer für zusammen 30.000 Euro den Besitzer gewechselt. Dann habe Glööckler die beiden Militärfahrzeuge aber nur dafür benutzen wollen, sie umgestaltet für eine Aktion „Kunst gegen Krieg“ in Berlin zu verwenden. Glööckler habe sich nicht im Besitz der Panzer befunden. Der Modeschöpfer hat den Angaben zufolge mit dem Verfahren selbst nichts zu tun - gegen ihn gebe es keinen Vorwurf.

Für den Prozess gegen den Importeur war nur ein Verhandlungstag angesetzt gewesen. Da aber ein Zeuge nicht erschienen war, soll das Verfahren am Montag, dem 11. Dezember, mit diesem fortgesetzt werden. Laut Anklage droht eine Strafe von mindestens einem Jahr Haft. (dpa)