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Kriminalität Kriminalität: Zehn Jahre für Sexualmord an Schülerin vor 26 Jahren

14.04.2003, 13:40
Der 45-jährige Jürgen W. (r.) ist am Montag (14. April 2003) im Gerichtssaal des Landgerichts in Fulda vor der Urteilsverkündung von Fernsehkameras umringt. Wegen versuchter Vergewaltigung und Mord an der Schülerin Petra Hübner aus Bad Hersfeld wurde er zu einer zehnjährigen Jugendhaftstrafe verurteilt. Bei seiner Tat war der Angeklagte 19 Jahre alt. (Foto: dpa)
Der 45-jährige Jürgen W. (r.) ist am Montag (14. April 2003) im Gerichtssaal des Landgerichts in Fulda vor der Urteilsverkündung von Fernsehkameras umringt. Wegen versuchter Vergewaltigung und Mord an der Schülerin Petra Hübner aus Bad Hersfeld wurde er zu einer zehnjährigen Jugendhaftstrafe verurteilt. Bei seiner Tat war der Angeklagte 19 Jahre alt. (Foto: dpa) dpa

Fulda/dpa. - Die Kammer verhängte mit dem Spruch die höchst mögliche Strafe.Mit dem Urteil nach Jugendrecht folgte sie einem psychiatrischenGutachter. Dieser hatte ausgesagt, im September 1976 sei diePersönlichkeit des damals 19-Jährigen noch nicht ausgereift gewesen.

Der Mann habe heimtückisch und äußerst brutal gehandelt, sagte derRichter in seiner Urteilsbegründung. Mit der Tat habe er seinenGeschlechtstrieb befriedigen und die Schläge mit dem Knüppelverdecken wollen. Der Richter schilderte ihn als introvertiertenEinzelgänger aus schwierigen sozialen Verhältnissen. Bei Mädchen habeer keine Chance gehabt.

Er habe am 9. September 1976 wegen privater Probleme mittagsheulend an einem Trampelpfad in Bad Hersfeld gesessen, als die 15-Jährige zufällig vorbei kam, sagte der Täter in seinem Geständnis.Von hinten habe er die Schülerin mit einem Stock angegriffen undbewusstlos geschlagen. «Ich habe zugeschlagen wie ein Automat», sagteer. Danach habe er sie in ein Gebüsch gezerrt, gewürgt, vergewaltigtund schließlich mit einem Gürtel erdrosselte. Das Mädchen wurde einenTag später gefunden.

Der Fall blieb trotz intensiver Ermittlungen der Polizei 26 Jahrelang ungeklärt. Erst im vergangenen Jahr rollte ihn ein jungerKriminalbeamter erneut auf. Zwei Spermaspuren, die die Ermittler ander Hose des toten Mädchens entdeckt hatten, verglichen sie mit mehrals 130 Speichelproben, die sie von Männern aus der Umgebung desTatorts genommen hatten. Schon unmittelbar nach seiner VerhaftungEnde Oktober 2002 hatte der 45-Jährige die Tat gestanden. Das Urteilnahm er regunglos zur Kenntnis.

Der Vater des toten Mädchens war mit dem Urteil unzufrieden. Erhabe sich lebenslange Haft für den Täter gewünscht. Der Täter stellenach seiner Entlassung eine Gefahr für die Öffentlichkeit dar.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Täter lebenslange Haft nachdem Erwachsenenrecht gefordert. Sie behielt sich Rechtsmittel vor.Auch die Verteidigung hat noch nicht entschieden, ob sie in Revisiongeht. Sie hatte auf sechseinhalb Jahre Gefängnis nach demJugendstrafrecht plädiert.