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Kriminalität Kriminalität: Neun Jahre Haft für Kinderschänder

26.07.2005, 11:24
Mit Handschellen gefesselt betritt Norbert B. am Donnerstag (21. Juli 2005) begleitet von seinem Anwalt Jan Smollich (l.) den Saal E 10 des Landgerichts von Frankfurt am Main. (Foto: dpa)
Mit Handschellen gefesselt betritt Norbert B. am Donnerstag (21. Juli 2005) begleitet von seinem Anwalt Jan Smollich (l.) den Saal E 10 des Landgerichts von Frankfurt am Main. (Foto: dpa) dpa

Frankfurt/Main/dpa. - Der wegen sexuellen Missbrauchs kleinerKinder angeklagte Schwimmlehrer wird voraussichtlich bis ins hoheAlter hinter Gittern sitzen. Neun Jahre Haft und anschließend eine unbefristete Sicherungsverwahrung lautete am Dienstag das Urteil desLandgerichts Frankfurt gegen den 41-Jährigen, der weit über 400Missbrauchs-Taten gestanden hat. Aus heutiger Sicht sei der Manngefährlich für die Allgemeinheit und stark Rückfall gefährdet,begründete der Vorsitzende Richter Klaus Schmitz die Entscheidung.

Die Strafkammer stellte am Dienstag lediglich zwei der 73angeklagten Fälle ein. Berücksichtigt wurden bei dem Urteil dieSexualverbrechen an sieben Jungen und einem Mädchen im Alter zwischenein und fünf Jahren. Der im vergangenen Jahr im Taunusort Neu-Anspachenttarnte Pädophile hatte bei der Polizei eine weitaus größere Zahlvon Missbrauchshandlungen zugegeben - die meisten aus seiner Zeit inSchleswig-Holstein zwischen 1985 und 1996. Einen kleinen Jungen, dener rund vier Jahre lang im Auftrag der Mutter immer wieder betreute,hat er nach eigener Aussage mehr als 400 Mal missbraucht.

Nach seinem Umzug ins Rhein-Main-Gebiet will der Mann acht Jahrelang keine Kinder mehr angefasst haben, bis er bei einem Schwimmkursin Oberursel bei einem Vierjährigen rückfällig geworden sei. Ihn hater seinem Geständnis zufolge zwölf Mal missbraucht, bis die MutterVerletzungen im Genitalbereich ihres Sohnes bemerkte und dieErmittlungen in Gang setzte.

Einen richtigen Beruf hat der stark übergewichtige Mann niegelernt. Er arbeitete seit seiner Jugend als freiberuflicherSchwimmlehrer und Betreuer für Kleinkinder und verschaffte sich damitständig neue Tatgelegenheiten. In vier der verhandelten Fälle sah dasGericht den Tatbestand der Vergewaltigung als erfüllt an. Im Strafmaßfolgte es dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte 18Monate weniger verlangt.

Dass die Gesamtstrafe nicht näher an das Höchstmaß von 15 Jahrenheranging, begründete Richter Schmitz mit dem umfassenden Geständnisdes Mannes. «Er hat eine Lebensbeichte abgelegt und reinen Tischgemacht», sagte der Richter. Ohne die Aussage des Täters wären diemeisten Fälle nie bekannt geworden und die Anordnung derSicherungsverwahrung rechtlich kaum möglich gewesen.

Auch habe der Angeklagte mit seinen umfassenden Angaben die Opfervor belastenden Zeugenauftritte bewahrt. Gleichwohl sei er imEinklang mit einem psychiatrischen Gutachten als «gemeingefährlicherKern-Pädophiler» anzusehen, sagte Schmitz. «Seine sexuelle Fixierungauf Knaben ist ganz tief verwurzelt.» Beziehungen zu einemerwachsenen Partner habe er nie gehabt.

In der Vergangenheit habe sich der Angeklagte therapieresistentgezeigt. Das Gericht befürwortete gleichwohl einen weiteren Versuch,stufte den Mann aber als voll schuldfähig ein. Dagegen will dieVerteidigung in der sofort angekündigten Revision angehen, um demTriebtäter eine sofortige Therapie in einer geschlossenen Psychiatriezu ermöglichen. «Das Strafmaß ist sonst völlig in Ordnung», erklärteder Flensburger Anwalt Jan Smollich.