Kriminalität Kriminalität: Krematoriumsmitarbeiter verkaufen Zahngold von Toten
Hof/Saale/dpa. - «Es ist nicht alles strafbar, was unanständigund anstößig ist», sagte Amtsrichter Klaus Labandowsky am Montag inder Urteilsbegründung. Er sprach die Angeklagten im Alter von 49, 51und 53 Jahren vom Vorwurf der Störung der Totenruhe frei; die StadtHof hatte sie aber fristlos entlassen, nachdem die Taten bekanntwurden.
Nach Auffassung des Richters deutet der Fall auf eineGesetzeslücke hin. Die Verbrennung von Leichen sei ein «kühler undmechanischer Massenvorgang»; das Zahngold herauszunehmen habe «keinenbeschimpfenden Unfugcharakter». Auch die Verwertung des Zahngoldessei nicht strafbar. Juristisch sei eine Leiche keine Sache unddeswegen liege auch kein Diebstahl vor. Während des Prozesses wurdebekannt, dass auch die Stadt Hof Hüftgelenke und andereMetallgegenstände von verbrannten Leichen verwertete. Strafrechtlichliege der Fall in einer Grauzone, sagte Labandowsky.