Kriminalität Kriminalität: Anklage gegen 13 Beschuldigte im Mordfall Pascal erhoben

Saarbrücken/dpa. - Im spektakulären Missbrauchsfall des fünf Jahre alten Pascal hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken gegen 13 Tatverdächtige Anklage erhoben. Zweieinhalb Jahre nach dem Verschwinden und dem angenommenen Tod des Kindes wurden die Ermittlungsakten geschlossen. Gegen sechs mutmaßliche Mitglieder eines Kinderschänderringes lautet die Anklage auf Mord und schweren sexuellen Missbrauch. Sieben Beteiligten wird Beihilfe angelastet, teilte die Anklagebehörde am Donnerstag mit. Der Kriminalfall im Umfeld der Gaststätte «Tosa-Klause» in Saarbrücken hatte bundesweit großes Aufsehen erregt. Der Prozess am Landgericht dürfte im Sommer beginnen, teilte Oberstaatsanwalt Raimund Weyand mit.
Die Anklageschrift umfasst 145 Seiten, 84 Zeugen und 5 Sachverständige sollen gehört werden. Bei 5 Angeklagten strebt die Staatsanwaltschaft den Angaben zufolge Sicherungsverwahrung an.
Die Anklagebehörde geht nach dem Ende des Ermittlungsverfahrens davon aus, dass 6 der Tatverdächtigen im Alter von 39 bis 61 Jahren, darunter 2 Frauen, am 30. September 2001 den Fünfjährigen in die damalige «Tosa-Klause» gelockt haben. In einem Hinterzimmer der Gaststätte sei der Junge dann mehrfach brutal missbraucht worden und entweder daran gestorben oder zur Verdeckung der Straftat gezielt getötet worden. Bei beiden möglichen Tatversionen sieht die Staatsanwaltschaft die Mordmerkmale des Tötens zur Befriedigung des Geschlechtstriebes oder niedere Beweggründe verwirklicht.
Die 51 Jahre alte Betreiberin der Klause soll für den Missbrauch jeweils rund 10 Euro (20 Mark) verlangt und bekommen sowie die Taten aufgezeichnet haben. Die Aufnahmen liegen jedoch nicht vor. Die übrigen sieben Verdächtigen sollen Beihilfe zum Missbrauch und in drei Fällen auch Beihilfe zum Mord geleistet haben. Alle hätten von den Missbrauchstaten in der Gaststätte gewusst und sie durch einen «Wachdienst» gedeckt, ergaben die Ermittlungen. Zwei Frauen seien auf Grund geringer Intelligenz vermutlich vermindert schuldfähig, darunter die einzig Geständige der 13 Beschuldigten.
Nach seinem Tod sollen die Beschuldigten nach einvernehmlicher Absprache die Leiche des Jungen ins benachbarte Frankreich geschafft und in einer Kiesgrube im lothringischen Schöneck verscharrt haben. Trotz intensiver Suche wurde die Leiche des Kindes jedoch bis heute nicht gefunden. «Es wird auf einen Indizienprozess hinauslaufen», sagte Oberstaatsanwalt Weyand zur Beweislage.