Kriminalität Kriminalität: 13 Jahre Haft für brutale Ermordnung einer Siebenjährigen

Schwerin/dpa. - Der Mörder der siebenjährigen Sarah aus Schwerin muss 13 Jahre hinter Gitter. Der 21-jährige Mann wird die Haft in einer psychiatrischen Spezialklinik für Straftäter verbüßen, aus derer auch nach Ende der Haftzeit nicht automatisch frei kommt. Der Mann sei ohne Behandlung auch künftig als gefährlich für die Allgemeinheit zu beurteilen, hieß es in der Urteilsbegründung des Landgerichts Schwerin am Dienstag. Der Vorsitzende Richter Gerd Reimers ging mit seinem Spruch über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die elf Jahre Haft gefordert hatte.
Der 21-Jährige hatte das Kind zu Ostern im Treppenhaus überfallenund in seine Wohnung gezerrt. Weil es schrie, tötete er es mitmehreren Messerstichen. Danach verging er sich sexuell an der Leicheder Siebenjährigen.
Der Täter hatte das Mädchen am Nachmittag jenes Apriltageszufällig im Hausflur getroffen, sie wollte offensichtlich eineFreundin besuchen. Er habe sich spontan entschlossen, das Kind zugreifen und in seine Wohnung zu zerren, sagte Richter Reimers in derUrteilsbegründung. Vorausgegangen sei der Tat eine Auseinandersetzungmit Zechkumpanen in dem Schweriner Plattenbaugebiet, wo der Mannwohnte. Danach habe sich der Täter «frustriert» gefühlt. In derWohnung nahm der Mann dem Gericht zufolge «sofort» das Messer, um dasschreiende Kind «still zu machen». Der 21-Jährige hatte im Laufe desProzesses die Taten eingestanden.
Ein Sachverständiger hatte den arbeitslosen Mann in derHauptverhandlung als «erheblich minderbegabt» eingeschätzt und ihmzudem eine krankhafte Persönlichkeitsstörung attestiert. Das Gerichtging bei der Urteilsfindung von verminderter Steuerungsfähigkeit aus.
Von einem «gerechten Urteil» sprach Christian Wöhlke, der alsAnwalt der Nebenklage die Eltern des Mädchens vertrat. Es seiwichtig, dass der Täter nie wieder die Gelegenheit zu einer solchenTat bekomme. Aus der psychiatrischen Anstalt könne der 21-Jährigeerst entlassen werden, wenn er von Fachleuten als geheilt eingestuftwird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.