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Kriminalfall Stephanie Kriminalfall Stephanie: BGH bestätigt Höchststrafe gegen Mario M.

21.07.2007, 16:44

Leipzig/dpa. - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig hat die Höchststrafe für den Entführer und Vergewaltiger der Dresdner Schülerin Stephanie bekräftigt. Der Dresdner Oberstaatsanwalt Christian Avenarius bestätigte am Samstag einen entsprechenden Bericht des Nachrichtenmagazins «Focus». «Wir begrüßen dieseEntscheidung. Ich wünsche Stephanie alles Gute», sagte Avenarius.

Der mittlerweile 36 Jahre alte Mario M. war im Dezembervergangenen Jahres wegen Vergewaltigung, Geiselnahme, sexuellenMissbrauchs von Kindern und Körperverletzung zur Höchststrafe von 15 Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Erhatte die damals 13-jährige Stephanie Anfang 2006 fünf Wochen langgefangen gehalten, sexuell misshandelt und gequält.

Laut «Focus» hat der BGH mit dem noch unveröffentlichten Beschlussvom 17. Juli die Revision des Täters als «unbegründet» verworfen. Inihrer Ablehnung argumentierten die Richter, die Schuld von Mario M.«wiegt so schwer, dass trotz schuldmindernder Umstände dieHöchststrafe als allein angemessene Sanktion nicht in Frage gestelltwerden kann». Die heute 15-jährige Stephanie sagte dem Magazin: «Ichbin überglücklich und erleichtert, dass das Urteil bestätigt wurde.»

Der vorbestrafte Sexualtäter hatte Stephanie auf dem Schulweg insAuto gezerrt und in seine Wohnung verschleppt. Nur 500 Meter vonihrem Zuhause entfernt musste das Mädchen fünf Wochen lang diesexuellen Wünsche ihres Peinigers erfüllen. Nach Auffassung derRichter hatte der Arbeitslose die Tat sorgfältig geplant. Ein Passantfand schließlich einen Zettel mit einem Hilferuf des Mädchens. Wenigspäter wurde es von der Polizei befreit.