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Hoffen auf ein Wunder Krebs: Unheilbar krankes Mädchen darf sich einfrieren lassen

19.11.2016, 23:00
Ein Operationsteam in einem Krankenhaus: In Großbritanien hat eine 14-Jährige einen Rechtsstreit gewonnern und darf sich jetzt einfrieren lassen. Das Mädchen ist mitlerweile verstorben.
Ein Operationsteam in einem Krankenhaus: In Großbritanien hat eine 14-Jährige einen Rechtsstreit gewonnern und darf sich jetzt einfrieren lassen. Das Mädchen ist mitlerweile verstorben. dpa

London - Ein unheilbar krankes 14-jähriges Mädchen hat vor einem britischen Gericht das Recht erzwungen, dass ihr Körper nach ihrem Tode eingefroren wird - in der vagen Hoffnung, auf spätere Wiederbelebung und Heilung. Das inzwischen an den Folgen ihrer Krebserkrankung gestorbene Mädchen hatte den High Court angerufen, weil sich die geschiedenen Eltern uneins waren: Die Mutter war für die Kältekonservierung, der Vater anfangs dagegen. Das Gericht kam kurz vor dem Tod des Mädchens Mitte Oktober zu dem Schluss, dass die Mutter über die Konservierung entscheiden solle.

Leiche des Mädchens wurde nach dem Tod zur Kältekonservierung in die USA gebracht

„Die Mutter ist am besten in der Lage, diese ungewöhnliche und schwierige Lage zu meistern“, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Urteil. Die Leiche des Mädchen sei kurz nach dem Tod zur Kältekonservierung in die USA gebracht worden, berichtete BBC - der Sender sprach von einer „historischen juristischen Ausandersetzung“. Die Entscheidung durfte erst jetzt öffentlich werden - einen Monat nach dem Tod der 14-Jährigen.

„Ich möchte leben (...), und ich denke, dass es in Zukunft eine Heilung meines Krebses geben wird und sie mich aufwecken werden“, appellierte die 14-Jährige nach Angaben des Gerichts in einem Brief. Die als Kryonik bekannte Methode der Kältekonservierung gebe ihr eine Chance zum Weiterleben - „und wenn dies in Hunderten von Jahren ist“. Der vorsitzende Richter Peter Jackson betonte ausdrücklich, dass es bei dem Urteil im Kern um einen Familienstreit und nicht um eine Entscheidung für oder gegen die Kältekonservierung gehe.

Kryonik-Konservierung: Kosten von rund 43.000 Euro

Der Richter ließ offen, „ob die Kryonik-Konservierung wissenschaftlich gültig ist oder nicht“. Die Körpertemperatur wird dabei auf minus 130 Grad heruntergefahren. Nach Angaben des Gerichts wird die bereits seit den 60er Jahren bekannte Methode ausschließlich in den USA und in Russland angewendet. Die Kosten würden rund 43.000 Euro betragen, was von den Eltern der Mutter aufgebracht worden sei, so das Urteil. Es ist allerdings völlig unberechenbar, ob und wie die Eingefrorenen irgendwann wiederbelebt werden könnten. (dpa)