Neutralitätsgesetz Kopftuch bei Lehrerinnen – Gesetz soll angepasst werden
Dürfen Lehrerinnen in der Schule Kopftuch tragen? Das Berliner Neutralitätsgesetz verbietet das. Das soll sich aber ändern.

Berlin - Lehrerinnen soll in Berlin nicht mehr pauschal verboten sein, in der Schule ein Kopftuch als religiöses Symbol zu tragen. Dafür wird das Berliner Neutralitätsgesetz überarbeitet. Im Abgeordnetenhaus gehen die Ansichten darüber allerdings auseinander.
Das pauschale Verbot lässt sich nicht halten, mehrere Gerichtsentscheidungen lassen das nicht mehr zu. Die schwarz-rote Regierungskoalition hat sich dafür ausgesprochen, das Gesetz entsprechend anzupassen.
Danach soll ein Verbot künftig nur noch möglich sein, wenn aufgrund nachweisbarer Tatsachen durch das Kopftuch eine konkrete Gefährdung oder Störung des Schulfriedens vorliegt. Ein generelles Verbot wäre damit Geschichte, jeder einzelne Fall müsste geprüft werden.
„Das diskriminierende Verbot religiöser Kleidung bleibt mit dieser Reform bestehen – es soll jetzt nur besser verkleidet werden“, kritisierte die Grünen-Abgeordnete Tuba Bozkurt.
Grüne und Linke fordern Abschaffung des Gesetzes
„Berlin ist vielfältig. Und diese Vielfalt hat das Recht, sichtbar zu sein“, sagte sie und forderte: „Schaffen Sie das Neutralitätsgesetz ab.“
Die Linke-Abgeordnete Elif Eralp kritisierte, die Gesetzesänderung sei eine Enttäuschung. Schwarz-Rot habe eine Minimallösung gewählt.
Die Entscheidung für eine Einzelfallprüfung sorge für Unfrieden an den Schulen. Auch Eralp sprach sich deshalb für eine vollständige Abschaffung des Neutralitätsgesetzes aus.
Nach der ersten Lesung ist die Diskussion nicht zu Ende. Dass CDU und SPD ihre Position noch einmal überdenken, gilt aber als sehr unwahrscheinlich.