Finanzen Kommunen können zusätzlich Geld beantragen
Kommunen, die weniger Geld durch über das Finanzausgleichsgesetz erhalten, sollen eine Kompensation beantragen können. Zwölf Millionen Euro stehen zur Verfügung.

Magdeburg - Sachsen-Anhalts Landesregierung will Kommunen, die weniger Landeszuweisungen erhalten, finanziell unter die Arme greifen. Das regelt ein neuer Runderlass, wie das Finanzministerium mitteilte. „Mit den Zahlungen nach dem Runderlass "FAG-Ausgleichszahlung 2025" hilft das Land Sachsen-Anhalt den kreisangehörigen Gemeinden auch in diesem Jahr, die Verwerfungen infolge der Umsetzung des Gutachtens zum horizontalen Finanzausgleich teilweise zu kompensieren“, erklärte Finanzminister Michael Richter (CDU). Dafür stehen nach Angaben seines Ministeriums rund zwölf Millionen Euro bereit.
Ein Gutachten von 2023 über die Zuweisungen des Landes an die Kommunen hatte teils Änderungen ergeben - für manche Kommunen bedeutete dies in der Folge weniger Geld. Diese können nun aber zusätzliche Mittel als Kompensation beantragen. Den Angaben nach ist das über ein vereinfachtes Verfahren bis zum 30. September möglich.