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Urteil Klage erfolgreich - Landtag bei Budgetrecht verletzt

Immer wieder kommt es bei der Aufstellung von Haushalten zu Diskussionen über ein umstrittenes Finanzinstrument. Nun hat das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt eine Entscheidung dazu getroffen.

Von dpa Aktualisiert: 30.06.2025, 16:50
Das Gericht sieht den Landtag in seinem Budgetrecht verletzt. (Archivbild)
Das Gericht sieht den Landtag in seinem Budgetrecht verletzt. (Archivbild) Sebastian Willnow/dpa

Magdeburg/Dessau-Roßlau - Bei der Aufstellung des Landeshaushalts 2024 ist der Landtag von Sachsen-Anhalt in seinem Budgetrecht verletzt worden. In dem Organstreitverfahren habe ein entsprechender Antrag der Grünen-Fraktion Erfolg gehabt, teilte das Landesverfassungsgericht mit.

Hintergrund des Streits ist ein umstrittenes Finanzinstrument, das immer wieder für Diskussionen in der Politik sorgt: die sogenannte globale Minderausgabe. Im Haushalt werden damit mehr Ausgaben als Einnahmen veranschlagt, die dann im laufenden Betrieb eingespart werden sollen - wie genau, wird nicht definiert. Man setzt also darauf, dass die einzelnen Ministerien am Ende weniger Geld brauchen und ein gewisser Bodensatz übrig bleibt. Für 2024 lag die veranschlagte globale Minderausgabe bei rund 437 Millionen Euro.

Das Budgetrecht des Landtags sei geprägt durch den Grundsatz der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit, so das Landesverfassungsgericht. Bei der globalen Minderausgabe handele es sich jedoch um einen pauschalen Kürzungsposten. Hierdurch bestehe die Gefahr, dass die Landesregierung diesen Kürzungsbetrag „erwirtschaften“ müsse, indem sie bestimmte Einzelansätze nicht voll ausschöpfe. „Damit würde die Exekutive und nicht der Haushaltsgesetzgeber letztlich darüber entscheiden, in welchen Einzeltiteln die Kürzung in welchem Umfang erfolgt“, so das Gericht.

Minderausgabe muss realitätsgerecht sein

Die Veranschlagung globaler Minderausgaben sei zwar nicht unzulässig, hieß es. Die Höhe der erwartbar nicht abgerufenen Haushaltsmittel müsse aber „realitätsgerecht und fundiert ermittelt werden“. Im vorliegenden Fall habe es an einer Begründung gefehlt, die die Festsetzung in erfolgter Höhe rechtfertigte.

Die Grünen-Fraktion begrüßte das Urteil. „Zukünftig muss die Haushaltsaufstellung anders erfolgen. Die Landesregierung muss konkret darlegen, wie sie zur Höhe der globalen Minderausgabe kommt“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer Olaf Meister der Deutschen Presse-Agentur. Dies führe zu mehr Transparenz. Die Lücke von 437 Millionen Euro im Jahr 2024 habe fast drei Prozent des Gesamthaushalts entsprochen und damit deutlich das Maß haushaltsrechtlich vertretbarer Spielräume überstiegen, so Meister.

Das Finanzministerium in Magdeburg teilte auf Anfrage mit, dass das Urteil keine Auswirkungen auf den laufenden Haushalt habe. Man wolle nun zunächst die Urteilsbegründung prüfen und sich vorerst nicht dazu äußern, sagte eine Sprecherin. Sie verwies jedoch darauf, dass eine globale Minderausgabe nach Auffassung des Gerichts mit dem Gesetz vereinbar sei, wenn diese ausreichend begründet werde.