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Kinder dürfen sich bei Missgeschick nicht vorgeführt fühlen

01.06.2018, 02:50
Vor allem beim Essen kann schnell etwas schiefgehen. Eltern dürfen auch mal darüber lachen, jedoch sollte das Kind nicht verhöhnt werden. Foto: Jens Büttner
Vor allem beim Essen kann schnell etwas schiefgehen. Eltern dürfen auch mal darüber lachen, jedoch sollte das Kind nicht verhöhnt werden. Foto: Jens Büttner dpa-Zentralbild

Fürth - Das Kind plumpst ungeschickt hin oder macht altkluge Bemerkungen: Oft müssen Eltern in solchen Situationen lachen. Aber ist es in Ordnung, Kindern gegenüber auch offen Schadenfreude zu zeigen? „Ja”, sagt Isabelle Dulleck, Sozialpädagogin bei der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung.

generell humorvoll mit Missgeschicken umgegangen wird und auch Eltern selbst über eigene Unfälle lachen können. (dpa/tmn)