1. MZ.de
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Politik: Keine Veröffentlichung von Adressen verurteilter Pädophiler

Politik Keine Veröffentlichung von Adressen verurteilter Pädophiler

Von dpa 09.11.2023, 17:33
Abgeordnete nehmen an einer Landtagssitzung teil.
Abgeordnete nehmen an einer Landtagssitzung teil. Ronny Hartmann/dpa/Archivbild

Magdeburg - Die AfD-Landtagsfraktion ist mit dem Vorhaben gescheitert, die Adressen verurteilter Pädophiler auf den Internetseiten der Polizei veröffentlichen zu lassen. Der Landtag von Sachsen-Anhalt lehnte einen entsprechenden Antrag am Freitag ab. Neben Name und Anschrift sollten auch ein Foto „eines wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilten Pädophilen“ veröffentlicht werden dürfen.

Die AfD begründete den Vorschlag mit „einer besonders hohen Rückfallgefahr“ pädophiler Straftäter. Die Veröffentlichung der Daten greife zwar in die Rechte der Betroffenen ein, sagte der Abgeordnete Matthias Büttner aus Staßfurt. Dies sei aber zum Schutz gedacht. Eltern sollten wissen, „ob ein Pädophiler in der Nachbarschaft sein Unwesen treibt“, so Büttner.

Das Parlament lehnte den Antrag mit breiter Mehrheit ab. Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) sagte in Vertretung von Justizministerin Franziska Weidinger (CDU), die Veröffentlichung solch persönlicher Daten sei verfassungsrechtlich unzulässig. Außerdem könne damit die Wiedereingliederung des Straftäters in die Gesellschaft gefährdet werden.

Um potenzielle Opfer vor erneuten Taten nach der Haftentlassung zu schützen, bestünde die Möglichkeit der Anordnung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung, so Zieschang. Man könne zudem anweisen, sich nicht an Orten aufzuhalten, die Anreize zur Begehung von weiteren Straftaten bieten können. „Diese Maßnahmen tragen maßgeblich zur Vermeidung erneuter Straftaten bei und leisten dadurch einen wirksamen Beitrag zum Opferschutz“, sagte Sachsen-Anhalts Innenministerin.