Kachelmann-Prozess Kachelmann-Prozess: Ex-Freundin suchte im Internet nach Nebenbuhlerin
Mannheim/dapd. - Das gab einPolizeibeamter am Dienstag vor dem Landgericht Mannheim an.
Kachelmanns langjährige Freundin behauptet, sie sei von ihm nacheinem Streit mit einem Messer bedroht und vergewaltigt worden. Erselbst bestreitet die Tat. Laut den Ermittlungen hatte es in derNacht zum 9. Februar 2010 in der Wohnung der Freundin einen Streitwegen Kachelmanns Untreue gegeben. Die Schwetzinger Freundin hatteFlugtickets mit dem Namen Kachelmanns und einer anderen Frau anonymzugesandt bekommen und ihn deshalb zur Rede gestellt. Kachelmann gabsein Verhältnis mit dieser und anderen Frauen zu. Danach folgte lautKachelmann die einvernehmliche Trennung. Nach Angaben derEx-Freundin kam es zur Vergewaltigung.
Der Polizeibeamte hatte den Auftrag, Handy und Laptop derlangjährigen Freundin Kachelmanns zu untersuchen. Er sagte amDienstag aus, dass diese den Namen der anderen Frau schon im Februar2009 bei Facebook eingegeben hatte.
Keine Hinweise habe es darauf gegeben, dass sich die Frau imInternet über Verletzungsspuren bei Vergewaltigungen informierte.Entsprechende Suchwörter hätten keine Treffer ergeben. EinLöschprogramm hatte die Ex-Freundin laut Aussage nicht installiert.Es seien auch keine Hinweise auf manuelle Löschungen gefundenworden. Selbst bei manuellen Löschungen würden mit hoherWahrscheinlichkeit noch Datenfragmente zu finden sein, so derPolizist vor dem Mannheimer Landgericht.
Wie ein weiterer Polizeibeamter am Dienstag aussagte, waren imHandy von Kachelmann keine ausgehenden Daten vorhanden, allerdingszahlreiche Eingänge. Sie füllten beim Ausdruck über 500 Seiten. Beiseinem zweiten Handy sei das Passwort nicht bekannt gewesen. Eskonnte deshalb nicht ausgewertet werden.
Zuvor war es am 30. Verhandlungstag im Kachelmann-Prozess zueinem Wortwechsel zwischen Verteidigung und Richterbank gekommen.Nachdem in der vergangenen Woche bekannt geworden war, dass derProzess bis in den Mai dauern soll, warf Kachelmanns Anwalt JohannSchwenn dem Gericht vor, «mit Hängen und Würgen etwas Belastendesfinden zu wollen». Die 5. Große Strafkammer mache «Termine adinfinitum statt zu prüfen, ob die Beweisaufnahme noch einen Sinnmacht».
Der Vorsitzende Richter Michael Seidling entgegnete, das Gerichtkomme Kachelmann entgegen, indem es ihn im April für drei Wochen zuseinen Kindern nach Kanada reisen lasse. Der Prozess solle dann imMai abgeschlossen werden. Der beisitzende Richter Joachim Bock wiesSchwenns Vorwürfe als «schlichte Unterstellungen» zurück. DerVerteidiger greife die Strafkammer vor allem in öffentlicherHauptverhandlung an. Wörtlich sagte Richter Bock zu Schwenn: «Sobalddie Zuschauer nicht mehr da sind, können wir uns ganz gutunterhalten. Es wäre schön, wenn wir das auch in öffentlicherHauptverhandlung fortsetzen könnten.»
Der Wortwechsel endete nach 45 Minuten relativ versöhnlich.Richter Bock stellte fest, dass man sich fast einig sei. DieVernehmung verschiedener Zeuginnen und Gutachter erforderten nocheinige Zeit.