Justiz Justiz: Streit um Teller aus Meissener Porzellan vor Gericht
Dresden/dpa. - Er hatte im Internet für 160 Euro einen Teller mit demberühmten Zwiebelmuster erworben und ihn zur Begutachtung an dieManufaktur geschickt. Da er sich als Fälschung herausstellte, willdie Manufaktur den Teller vernichten.
Der Kläger verlangt nun die Herausgabe des Porzellans. DasLandgericht Leipzig als zuständige Stelle für Markenrecht in Sachsenhatte ihm in erster Instanz Recht gegeben. Ein Recht auf Vernichtungstehe der Manufaktur nur dann zu, wenn der Teller im «geschäftlichenVerkehr» erworben wurde, urteilten die Leipziger Richter. Der Klägerhabe ihn aber als Privatperson gekauft. Dass er einen Handel fürHotelbedarf betreibe und über ebay bereits 250 An- und Verkäufe vonAntiquitäten abgewickelt habe, rechtfertige die Annahme eines«Handels im geschäftlichen Verkehr» noch nicht (Az.: 14 U 851/06).