1. MZ.de
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Entscheidung des Kabinetts: Job-Pause für Ex-Minister Hoff auf 14 Monate gesetzt

Entscheidung des Kabinetts Job-Pause für Ex-Minister Hoff auf 14 Monate gesetzt

Das Thüringer Kabinett legt für Ex-Staatskanzleichef Hoff eine 14-monatige Karenzzeit fest. Damit folgt die Landesregierung der Empfehlung eines Gremiums.

Von dpa 19.12.2025, 14:09
Der frühere Staatskanzleichef Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) fängt bei der Industriegewerkschaft IG Metall an. (Archivbild)
Der frühere Staatskanzleichef Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) fängt bei der Industriegewerkschaft IG Metall an. (Archivbild) Michael Reichel/dpa

Erfurt - Das Thüringer Kabinett hat die Karenzzeit von Ex-Staatskanzleichef Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) auf 14 Monate gesetzt. Damit folge man der Empfehlung eines nach dem Ministergesetz für solche Fälle gebildeten Gremiums, teilte die Staatskanzlei mit. Dieses hatte für die Dauer von 14 Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Ministeramt eine teilweise Untersagung der Erwerbstätigkeiten empfohlen.

Hoff wird als Ressortleiter Grundsatzfragen und Gesellschaftspolitik im Vorstand der Industriegewerkschaft IG Metall arbeiten.

Vertrauter Ramelows

Der Sozialwissenschaftler Hoff war von 2014 bis 2024 mit kurzer Unterbrechung Chef der Staatskanzlei in den beiden Kabinetten des damaligen Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (Linke). Zudem war er auch Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und später Beauftragter für jüdisches Leben in Thüringen und die Bekämpfung des Antisemitismus.

Zwischenzeitlich leitete Hoff auch noch das Infrastruktur- und Landwirtschaftsministerium. Hoff galt zudem als wichtiger Stratege bei den Linken und als Vertrauter von Ramelow.

Nach Angaben der Thüringer Staatskanzlei müssen ehemalige Mitglieder der Landesregierung, die beabsichtigen, innerhalb der ersten 24 Monate nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt eine Erwerbstätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes aufzunehmen, dies bei der Landesregierung anzeigen. Diese entscheide dann über die Anwendung einer Karenzregelung.