Jagdgesetz Jagdgesetz: Wildernde Haustiere in Gefahr
Halle (Saale)/MZ. - Jäger in Deutschland töten jährlich mehr als 200 000 Katzen. Grundlage dafür ist die Jagdgesetzgebung, die seit mehreren Jahrzehnten unverändert ihre Gültigkeit besitzt (die MZ berichtete). MZ-Mitarbeiterin Kornelia Noack sprach mit Lovis Kauertz, dem Vorsitzenden des Vereins Wildtierschutz Deutschland, über die Folgen des Gesetzes für Tierhalter.
Mit der Kampagne "Der Jagd ein Gesicht geben" machen Ihr Verein und andere Institutionen auf nicht mehr zeitgemäße Aspekte der bestehenden Jagdgesetze aufmerksam. Wieso sind Haustiere davon betroffen?
Kauertz: Das Jagdgesetz in Sachsen-Anhalt ermöglicht es dem Jagdschutzberechtigten, jede Katze, die sich weniger als 300 Meter vom nächsten bewohnten Haus entfernt befindet, zu töten. Meist handelt es sich um den Ortsrand. Dabei spielt es aber keine Rolle, ob die Katze mit dem Herbstlaub spielt oder tatsächlich einem Wildtier nachstellt, etwa einem reaktionsschwachen Kaninchen. Das ist aus heutiger Sicht nicht mehr tragbar! Die Rechtslage hinsichtlich des Tierschutzes hat sich im Gegensatz zur Jagdgesetzgebung in den vergangenen Jahrzehnten signifikant geändert. Hinzu kommt, dass Katzen häufig auch Familienmitglieder sind und ihr Verlust einen großen Schmerz bedeutet. In anderen Bundesländern variiert meist nur die Entfernung vom nächstgelegenen Haus. Erfreulicherweise ist eine Tendenz zu beobachten, dass Bundesländer, bei denen die Grünen mitregieren, Abstand vom Haustierabschuss nehmen.
Sind Hunde denn auch gefährdet?
Kauertz: Ja. Ein Hund, der in Sachsen-Anhalt in einem Jagdrevier nicht innerhalb des Einflusses seines Herrchens von einem Jagdschutzbeauftragten angetroffen wird, darf getötet werden. Das ist so ähnlich in allen Bundesländern, in manchen muss der Hund dazu tatsächlich Wildtieren nachstellen oder der Jäger hat zunächst die Aufgabe, den Hund mit anderen Mitteln vom Wildern abzuhalten.
Was raten Sie Tierhaltern also?
Kauertz: Ein Hundebesitzer sollte grundsätzlich darauf achten, dass sein Tier bei Spaziergängen in Wald und Flur in seinem Einflussbereich bleibt und nicht links und rechts vom Weg abkommt. Geht das nicht, gehört der Hund an die Leine. Wichtig ist das vor allem in der Brut- und Aufzuchtszeit von März bis Juni und im Winter. Während der Winterruhe dürfen auch größere Wildtiere nicht unnötig beunruhigt werden - der Organismus und auch die Reaktionsfähigkeit sind in den ersten Gang geschaltet. Jede Flucht erfordert wertvolle Reserven. Katzen sind meist zu eigen, die kann man gegen ihren Willen kaum im Haus halten.
Wie sollten sich Besitzer verhalten, wenn ihr Tier angeschossen wurde?
Kauertz: Wenn es noch lebt, ist natürlich die ärztliche Versorgung das Wichtigste. Man sollte Fotos von den Verletzungen machen, die Polizei und eventuell die Untere Jagdbehörde informieren. Sie kann prüfen, ob der Abschuss rechtens war. Wichtig ist auch, die lokale Presse zu informieren. Je mehr Öffentlichkeit dieses Thema hat, desto eher wird sich etwas ändern.