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Hintergrund Hintergrund: Regeln für Radarwarngeräte in Deutschland

11.04.2013, 05:28

Berlin/dpa - In Deutschland ist es verboten, Warngeräte für Radarfallen zu benutzen. Laut Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es Autofahrern untersagt, „ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören“. Dies gilt insbesondere für Radarwarn- oder Laserstörgeräte. Verstößt jemand gegen das Verbot, drohen ihm ein Bußgeld von 75 Euro und vier Punkte in Flensburg.

Nach Angaben des Automobilclubs ADAC dürfen derartige Warngeräte höchstens verschweißt in ihrer Packung oder im Kofferraum mitgeführt werden. Gleiches gilt für Navigationsgeräte oder Smartphones mit Radar-Warnfunktion. Auch diese können beschlagnahmt werden, wenn sie so eingestellt sind, dass sie auf Blitzer hinweisen. In der Praxis geschieht das laut ADAC aber sehr selten.