Hintergrund Hintergrund: Maßnahmen gegen die Vogelgrippe
Berlin/dpa. - Zusätzlich hatten sich Bund und Länder im Januar aufweitere Maßnahmen verständigt, um eine Einschleppung der Tierseuchezu verhindern. Eine Auflistung:
- STALLPFLICHT: Vom 1. März gilt erneut eine bundesweiteStallpflicht für Geflügel. Die Dauer des Freilaufverbots gabBundesagrarminister Horst Seehofer (CSU) am Freitag mit mindestenszwei Monaten an. Bei einer Änderung der Gefahrenlage kann dieStallpflicht auch früher verhängt werden.
- KONTROLLEN: Der Zoll fragt bei der Einreise verstärkt nach derEinfuhr von illegalem Geflügel und Geflügelprodukten. Kontrollen anFlughäfen, in Seehäfen, auf Straßen und in der Bahn wurden verstärkt.Die Länder sollen sich gegenseitig unterstützen.
- INFORMATIONEN: Reisende werden verstärkt über Risikeninformiert. Türkische Vereine bekommen ebenfalls mehr Informationenund sollen sie verteilen.
- IMPORTVERBOT: In der EU gilt bereits ein Einfuhrverbot fürGeflügel und Geflügelprodukte sowie andere Vögel, Federn undunbehandelte Jagdtrophäen aus der Türkei und anderen von derVogelgrippe betroffenen Ländern. Darunter sind China, Russland undThailand.
- MELDEPFLICHT: Seit 2003 besteht eine Geflügelpest-Meldepflichtfür die Bestände aller Geflügelhalter.