Hannover Hannover: Ernst Augusts Ex-Anwalt muss kein Schmerzensgeld zahlen

Hannover/ddp. - Der Richter urteilte, der beklagteRechtsanwalt Jochen Heidemeier habe Ernst AugustsPersönlichkeitsrechte zwar verletzt, aber nicht schwerwiegend undrechtswidrig. Der Anwalt hatte in einem vier Jahre zurückliegendenProzess um eine Attacke auf einen deutschen Hotelier in Kenia ein vonErnst August so nicht autorisiertes Geständnis unterzeichnet.
Ein Strafverteidiger sei berechtigt, zugunsten des Angeklagteneine andere Prozesstaktik zu verfolgen, als dieser es wünsche, wennandernfalls zu befürchten sei, «dass der Angeklagte durch verfehltesAgieren Nachteile erfährt», sagte der Richter. Zudem stehe nach wievor nicht fest, ob der Inhalt des Geständnisses tatsächlich falschgewesen sei. Somit sei Heidemeiers Vorgehen nach Ansicht des Gerichtsnicht rechtswidrig. Auch den Vorwurf, es habe sich hier um einenschwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Klägersgehandelt, wies das Gericht zurück.
Ernst August hatte von seinem Ex-Anwalt 5000 Euro Schmerzensgeldund eine öffentliche Richtigstellung gefordert. In der fraglichenErklärung soll Heidemeier über seinen Mandanten gesagt haben, dassdieser an dem fraglichen Abend «erheblich getrunken» habe und nichtausschließen könne, dass einer seiner Begleiter ihm vor dem Vorfall«einen Gegenstand in die Hand gedrückt hatte».