Gericht kippt Verbot „Hammerskins“: Linke-Abgeordnete sieht Behördenversagen
Eine Neonazi-Bruderschaft darf weitermachen, das Bundesverwaltungsgericht kippte ein Verbot. Warum die Thüringer Linke-Abgeordnete Katharina König-Preuss Behörden scharf kritisiert.

Erfurt - Die Thüringer Linke-Abgeordnete Katharina König-Preuss sieht in der Aufhebung des Verbots der rechtsextremen Gruppierung „Hammerskins“ ein Versagen deutscher Behörden im Bereich Rechtsextremismus. „Schon die Verbotsverfügung des Innenministeriums gegen die "Hammerskins" 2023 war unausgegoren und halbherzig und hat die Finanzen und Vertriebsstrukturen dieser zutiefst nationalsozialistischen und antisemitischen Organisation nicht antasten wollen“, kritisierte König-Preuss in einer Mitteilung.
Richter erkennen keine Dachorganisation
Ihrer Ansicht nach wäre ein Verbot möglich. „Es liegen alle Informationen dazu vor. Es ist der Unfähigkeit deutscher Behörden und Gerichte geschuldet, dass eine Neonazi-Bruderschaft, die für Gewalt bis hin zu Mord steht, weiter ungestört in Deutschland agieren kann“, sagte sie.
Das Bundesverwaltungsgericht kippte das Verbot der „Hammerskins Deutschland“ am Freitag und gab den Klagen mehrerer Mitglieder und regionaler Untergruppen gegen die Verbotsverfügung des Innenministeriums statt.
Die Bundesrichter konnten nicht erkennen, dass tatsächlich eine deutschlandweite „Hammerskins“-Dachorganisation existiert hat, die hätte verboten werden können. Der Verbotsbescheid sei rechtswidrig.
130 Mitglieder in Deutschland
Die „Hammerskins“ verstehen sich als Bruderschaft. Die Neonazi-Bewegung stammt aus den USA. Seit Anfang der 1990er Jahre gründeten sich in Deutschland nach und nach regionale Chapter. Zum Zeitpunkt des Verbots hatten die „Hammerskins“ in Deutschland laut Verfassungsschutz rund 130 Mitglieder.