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Gunther von Hagens Gunther von Hagens: Proteste gegen Leichen-Zerlegung wachsen

24.11.2002, 13:41
Gunther von Hagens. (Foto: dpa)
Gunther von Hagens. (Foto: dpa) PA

London/München/dpa. - Gegen den deutschen Anatomie-Professor Gunther von Hagens (57) wird in Großbritannien weiter ermittelt. Das hat am Samstag eine Sprecherin der Polizei in London klargestellt. Die Polizei arbeitet demnach zur Zeit an einem Bericht über die von dem Mediziner vorgenommene öffentliche Leichen-Zerlegung. Dieser Bericht werde nach Fertigstellung der Staatsanwaltschaft zugestellt, die dann über eine Anklage entscheiden müsse, sagte die Sprecherin: «Es hat sich nichts geändert.»

 Von Hagens hatte zuvor behauptet, die Polizei habe ihm mitgeteilt, dass «zum gegenwärtigen Zeitpunkt» nicht mehr gegen ihn ermittelt werde. «Ich stehe für die Demokratisierung der Anatomie», wiederholte der Initiator der Ausstellung «Körperwelten» in einem Beitrag für den «Independent». Das sei nicht ungesetzlich.

   Von Hagens hatte am Mittwochabend in London trotz Verbots der britischen Behörden den Körper eines 72 Jahre alten Deutschen vor laufenden Kameras und 650 Zuschauern öffentlich zerlegt. Scotland Yard ließ die Veranstaltung von mehreren Medizin-Professoren beobachten, um klären zu können, ob sich von Hagens einer Straftat schuldig machte.

   Unterdessen mehren sich in Deutschland die Proteste gegen die Pläne des Anatomie-Professors, auch in München eine Leiche öffentlich zu sezieren. Nach der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) habe auch die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) die Pläne kritisiert, berichtet die «Welt am Sonntag». DBK-Sprecher Christof Vetter sagte der Zeitung: «Mit der Obduktion um des reinen Events willen wird die Totenruhe gestört und die Menschenwürde angetastet. Wir werden sicher nicht nur beobachten, sondern einschreiten.»

   Auch der SPD-Politiker Hans-Jochen Vogel, Mitglied des Nationalen Ethikrats, übte deutliche Kritik: «Eine Obduktion, bei der die Zuschauer bezahlen müssen, macht den Leichnam zum Objekt ökonomischer Aktivitäten und tangiert damit die Menschenwürde, deren Schutzwirkung über den Tod hinaus wirkt.» Das zuständige Kreisverwaltungsreferat in München kündigte an, ein mögliches Verbot der Aktion zu prüfen.