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Kriminalität Grüne: 17 Monate nach Angriff kein Prozessbeginn in Sicht

Fast anderthalb Jahre nach dem brutalen Angriff auf den SPD-Europaabgeordneten Ecke gibt es noch keinen Termin für einen Prozess. Die Grünen sprechen von einem „fatalen Signal“ für den Rechtsstaat.

Von dpa 13.10.2025, 14:39
Matthias Ecke (SPD) ist seit 2022 sächsischer Europaabgeordneter. (Archivbild)
Matthias Ecke (SPD) ist seit 2022 sächsischer Europaabgeordneter. (Archivbild) Jan Woitas/dpa

Dresden - Die Dresdner Grünen kritisieren die anhaltende Verzögerung im Verfahren nach dem Angriff auf den SPD-Europaabgeordneten Matthias Ecke und ein Mitglied der Grünen im Mai 2024. Dass die mutmaßlichen Täter auch nach 17 Monaten noch nicht auf der Anklagebank säßen, sei ein fatales Signal, sagte die Sprecherin des Grünen-Kreisverbands, Pauline Brun. 

Forderung nach Maßnahmen

„Es erweckt den Eindruck, dass unser Rechtsstaat angesichts politisch motivierter Gewalt nicht schnell und entschlossen reagieren kann“, ergänzte Parteikollegin Claudia Creutzburg. Sie bezeichnete den Zustand als unhaltbar für die Opfer. 

Die Grünen fordern unverzügliche Maßnahmen zur Beschleunigung des Verfahrens und ein Konzept für die Verfolgung politisch motivierter Straftaten mit der gebotenen Priorität und Effizienz. 

Anklage im Januar erhoben

Bereits im Januar hatte die Staatsanwaltschaft Dresden Anklage gegen drei junge Männer erhoben. Da sie zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alt waren, ist das Jugendschöffengericht zuständig, das nicht öffentlich verhandelt. Wann der Prozess beginnen soll, ist noch unbekannt. 

Angriff beim Plakate aufhängen

Zwei Beschuldigten wirft die Staatsanwaltschaft gefährliche Körperverletzung vor. Sie sollen zunächst den Dresdner Europaabgeordneten Ecke angegriffen haben, als er Wahlplakate für die Europawahl aufhing. Ecke erlitt unter anderem einen Jochbeinbruch und einen Bruch der Augenhöhle. Anschließend schlugen und traten die Angreifer mutmaßlich einen Politiker der Grünen, der in der Nähe ebenfalls Plakate aufhing. Der dritte Beschuldigte wurde wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen angeklagt. 

Die drei mutmaßlichen Täter waren zur Tatzeit 17 Jahre alt und damit Jugendliche. Deshalb sind sie vor dem Jugendschöffengericht angeklagt. Der Gerichtssprecher wies darauf hin, dass das Verfahren nicht öffentlich verhandelt wird.