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Gesundheit Gesundheit: Rentner will Schmerzensgeld für Raucherschäden

Arnsberg/ddp. - Der seit fast 40 Jahren rauchende Kläger lastet Reemtsma an, keineWarnhinweise auf seinen Produkten angebracht zu haben, obwohl seit1984 bekannt gewesen sei, dass beim Rauchen der Sucht erregendeWirkstoff Acetaldehyd freigesetzt wird.
Die jetzige Klage des Frührentners war erst nach einerEntscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom März dieses Jahresmöglich geworden. Der 54-Jährige hatte dort seineRechtsschutzversicherung auf eine Übernahme der Prozesskostenverklagt. Auf Grund eines Formfehlers hatte der BGH entschieden, dassdie Versicherung die Kosten abdecken muss. Über die Erfolgsaussichtender Klage ist damit aber nach Ansicht von Experten noch keineEntscheidung gefällt worden.