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Gesundheit Gesundheit: Arzt wird vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen

07.12.2005, 13:27
Klaus-Henning Hübener, der frühere Chef der Radiologie der Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE), kommt am Mittwoch (7. Dezember 2005) zur Urteilsverkündung ins Strafjustizgebäude in Hamburg. (Foto: dpa)
Klaus-Henning Hübener, der frühere Chef der Radiologie der Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE), kommt am Mittwoch (7. Dezember 2005) zur Urteilsverkündung ins Strafjustizgebäude in Hamburg. (Foto: dpa) dpa

Hamburg/dpa. - «Der Vorwurf istnicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen», sagte derVorsitzende Richter Rüdiger Göbel am Mittwoch zur Begründung.

Die Patientin war 1988 unter der Leitung von Hübener nach der«Sandwich-Methode» vor und nach einer Krebsoperation bestrahltworden. Laut Anklage war sie als Folge der Bestrahlung mit zu hohenDosen nach einem langen Leidensweg 1999 gestorben. Der 62 Jahre alteMediziner ist seit zwölf Jahren vom Dienst suspendiert.

Die Bestrahlung sei mitursächlich für den Tod gewesen, sagte derRichter. «Daraus ist aber nicht zwingend auf eine fehlerhafteBestrahlung zu folgern», sagte er. Die damalige Methode Hübeners seiein «vertretbarer Versuch» der Behandlung gewesen. Als medizinischenFehler wertete das Gericht allein eine Leistenbestrahlung bei derPatientin. Dafür habe jedoch ein Oberarzt die Verantwortung getragen,nicht Hübener.

«Es war und ist die Entscheidung zu einem einzigen traurigenEinzelfall», sagte Richter Göbel zu dem Urteil. «Es ist keineEntscheidung zu einem Strahlenskandal.»

Rund 300 durch Strahlen geschädigte Patienten, die zwischen 1986und 1990 nach Hübeners Methode am UKE behandelt worden waren, hattenSchadenersatz gefordert. Bislang wurden knapp 20 Millionen EuroEntschädigung gezahlt, davon rund elf Millionen Euro an die Patientenselbst oder ihre Angehörigen. Mehr als 200 strafrechtlicheErmittlungsverfahren wurden eingestellt.