"Germany's Next Topmodel" "Germany's Next Topmodel": Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Abbruch der Finalshow
Köln/Mannheim - Die Finalshow von „Germany’s Next Topmodel“ ist am Donnerstag wegen einer Bombendrohung abgebrochen worden. Eine noch nicht identifizierte Frau hatte gegen 21 Uhr in der SAP-Arena in Mannheim angerufen und mitgeteilt, dass sie in der Halle, aus der die Live-Sendung von Pro Sieben ausgestrahlt wurde, eine Bombe explodieren lasse. Der Sender ließ daraufhin die mit 8500 Zuschauern besetzte Halle räumen. Ein Sprengsatz wurde nicht entdeckt, es wurde niemand verletzt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Veranstaltungsabbruch.
Wer entscheidet bei einer Bombendrohung über den Abbruch einer Veranstaltung?
„Grundsätzlich liegt die Entscheidung über einen Veranstaltungsabbruch erst einmal gemeinsam beim Veranstalter und dem Hallenbetreiber“, erklärt Stefan Löcher, Geschäftsführer der Lanxess-Arena. Allerdings könnten die Verantwortlichen noch von der Polizei überstimmt werden. „Normalerweise wird ein solcher Entschluss allerdings einvernehmlich gefasst.“
Wenn Drohanrufe bei der Lanxess-Arena eingingen, werde gleich eine Art Sicherheitsrat – bestehend aus Polizei, Feuerwehr und Veranstalter – eingerichtet. „Dort werden dann die weiteren Schritte beraten.“ Eine Art Kriterienkatalog, ab wann eine Drohung tatsächlich als gefährlich einzustufen sei, gebe es nicht. „Jeder Fall muss neu eingeschätzt werden“, sagt Löcher. Hilfreich seien beispielsweise Fangschaltungen, mit denen Anrufe zurückverfolgt werden können. Diese gehören in der Lanxess-Arena für bestimmte Veranstaltungen zum Standard.
Woher weiß die Polizei, ob eine Bombendrohung ernst gemeint ist oder nicht?
Die Leitstellen-Beamten sind so geschult, dass sie erkennen können sollen, ob ein Drohanruf ernst gemeint ist. Woran sie das erkennen können, ist geheim. „Das wäre ja eine Anleitung, wie man es richtig macht“, sagte ein Sprecher der Polizei Köln.
Wie ist die Halle in Mannheim geräumt worden?
Die Juroren und die vier Finalistinnen, darunter Vanessa Fuchs aus Bergisch Gladbach, seien mit die ersten gewesen, die die Halle verließen, berichtete Mutter Manuela Fuchs. Während auf der Bühne das normale Programm weiterging, habe Vanessa sie angerufen und mitgeteilt, dass sie draußen sei. Erst dann fiel Manuela Fuchs auf, dass einzelne Sitzblöcke in der Halle schon menschenleer waren. „Die Halle wurde ganz geschickt geräumt, das hat man erst gar nicht mitbekommen“, sagt sie
Pro Sieben hatte in Absprache mit dem Krisenstab zunächst von einem technischen Defekt gesprochen, „um eine Panik in der Halle zu verhindern“, sagte ein Sprecher des Senders. Medienberichten, dass VIP-Gäste zuerst evakuiert wurden, widersprach der Sender: „Im Übrigen wurde kein VIP-Bereich zuerst evakuiert. Die Verantwortlichen von Pro Sieben haben als Letzte die Halle verlassen.“
Lesen Sie im nächsten Abschnitt: Wie geht es jetzt weiter?
Was kostet die Absage der Sendung?
Der genaue Schaden wurde bislang nicht beziffert. Veranstalter, Rettungs- und Polizeikräfte müssen ihre Aufwendungen zunächst einmal selbst stemmen. Die Zuschauer haben da schon mehr Glück: Jeder, der Tickets für das Finale gekauft hatte, bekommt den bezahlten Betrag für die auf tickethall.de gekauften Eintrittskarten vollständig erstattet, allerdings nicht die Versandkosten. So steht es in einer Mitteilung des Ticketanbieters tickethall.de.
Können sich Veranstalter gegen solche Fälle versichern?
Veranstaltungen können grundsätzlich gegen Ausfall oder Abbruch versichert werden. Solche Veranstaltungsausfallversicherungen ersetzen dem Versicherungsnehmer bei Ausfall oder Abbruch die bereits gezahlten oder noch ausstehenden Gesamtkosten, die für die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung notwendig waren. Bis dahin erzielte Einnahmen werden dabei berücksichtigt, erklärt die Ergo-Versicherung. Bei Attentaten oder Attentatsdrohungen würden Vermögensschäden jedoch lediglich ersetzt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. „Attentatsdrohungen sind zudem nur versichert, wenn diese den zuständigen Stellen angezeigt wurden und dies zu einem behördlichen Einschreiten geführt hat“, führt die Ergo weiter aus. Die Prämie werde dabei individuell bestimmt und variiere je nach Veranstaltungsart und -größe sowie Deckungsumfang. Ob die Live-Show von Pro Sieben versichert war, dazu äußerte sich das Unternehmen nicht.
Welche Strafe droht Menschen, die eine Bombendrohung aussprechen?
Die Anruferin kann zur Zahlung der Kosten herangezogen werden. Voraussetzung ist eine rechtskräftige Verurteilung in einem Strafverfahren, wie der Deutsche Richterbund in Berlin erklärt. Zivilpersonen wie der Veranstalter können ihre Kosten zivilrechtlich einfordern. Behörden (etwa Feuerwehr oder Polizei) dürfen sogar einen Kostenbescheid verschicken. Zudem kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren auf einen Täter zukommen. Eine Studentin hatte 2003 mit Bombendrohungen den Düsseldorfer Flughafen lahmgelegt. Strafe: zwei Jahre Haft auf Bewährung, 207 000 Euro Schadenersatz.
Wie geht es jetzt weiter?
Das Finale wird wiederholt und am 28. Mai ausgestrahlt. Es wird sich aber um keine Live-Sendung handeln. „Ich freue mich schon jetzt darauf, in wenigen Tagen eine wunderschöne Gewinnerin zu küren. Wir werden »Germany's next Topmodel 2015« finden! Versprochen!“, schrieb Heidi Klum bei Facebook. (mit sbs, dpa, epd)