Germanwings-Absturz Germanwings-Absturz: Angehörige stritten mit Lufthansa

Köln - Die Angehörigen der 149 Opfer der Germanwings-Katastrophe kämpfen weiter um eine aus ihrer Sicht angemessene Entschädigung. Bis 2016 zahlte die Deutsche Lufthansa als Mutterkonzern von „Germanwings“ nach eigenen Angaben 11,2 Millionen Euro an die Hinterbliebenen. Die Summe setzt sich zusammen aus 50 000 Euro Soforthilfe sowie 25 000 Euro „vererbbares Schmerzensgeld“ pro Passagier. Hinzu kommen weitere 10 000 Euro Schmerzensgeld für jedes Familienmitglied, das seinen nächsten Verwandten bei dem Absturz verloren hat.
Empörung über Schmerzensgeld
Vor allem die Höhe des Schmerzensgeldes empörte die Betroffenen. Zwei Monate nach der Katastrophe schrieben die Eltern von 16 bei dem Unglück ums Leben gekommenen Schulkindern aus Haltern am See einen offenen Brief an Lufthansa-Chef Carsten Spohr:
„Das Leben eines jeden unserer Kinder und unsere Schmerzen mit 45 000 Euro zu bemessen, beleidigt uns und vor allem unsere Kinder zutiefst. Das ist ein Betrag, den Sie persönlich jede Arbeitswoche von der Lufthansa als Gehalt bekommen.“ Und: „Wir hatten erwartet, irgendwann in diesen schweren Tagen eine Entschuldigung von der Lufthansa zu hören. Eine Entschuldigung dafür, dass von Ihrem medizinischen Dienst bei den Kontrollen der Aktenvermerk über die Vorerkrankung des Piloten nicht beachtet worden ist. Eine Entschuldigung dafür, dass die Lufthansa sich gegen ein ständiges Vier-Augen-Prinzip im Cockpit entschieden hatte.“
Rechtsansprüche verjähren
Inzwischen ist weiteres Geld geflossen. Man habe sich mit den Angehörigen darauf geeinigt, keine neuen Zahlen zu nennen, sagte ein Sprecher der Lufthansa dieser Zeitung. „Sie können davon ausgehen, dass die Zahlungen um einiges höher liegen.“ Die Rechtsansprüche der Angehörigen verjähren am heutigen Freitag.
In den USA hingegen drohen dem Flugkonzern weitere Schadenersatzforderungen. Im März 2016 beantragten knapp 150 Hinterbliebene in Arizona ein Schwurgerichtsverfahren gegen das „Airline Training Center Arizona“, in dem Andreas Lubitz ausgebildet wurde. Die Flugschule habe „fahrlässig, rücksichtslos und nachlässig“ gehandelt, als sie ihn zur Ausbildung zugelassen habe, und ihre Fürsorgepflicht gegenüber den Passagieren der abgestürzten Maschine verletzt. Das Trainingscenter ist eine hundertprozentige Tochter der „Lufthansa Flight Training GmbH“.
Die Beweisanträge und Strafanzeigen gegen die Flugärzte und die Familie von Lubitz wurden von der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft abgewiesen. Zur Zeit der Tauglichkeitsprüfung 2014 habe keiner der Flugärzte Anhaltspunkte für eine Suizidgefahr bei Lubitz festgestellt, so Staatsanwalt Christoph Kumpa. „Seine psychische Erkrankung zeigte sich erst ein halbes Jahr später.“
