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Linkes Szenehaus Gericht verhandelt über Räumungsklagen zu „Rigaer 94“

Seit Jahren beschäftigt das Symbol der linksradikalen Szene Polizei und Justiz. Auf einen großen Polizeieinsatz folgen nun eine Reihe von Gerichtsprozessen.

Von dpa 09.09.2025, 17:30
Polizeieinsatz in Rigaer Straße 94 vor Gerichtsverhandlung. (Archivbild)
Polizeieinsatz in Rigaer Straße 94 vor Gerichtsverhandlung. (Archivbild) Christoph Soeder/dpa

Berlin - Der Streit um die Räumung des teilbesetzten Hauses „Rigaer 94“ in Berlin-Friedrichshain geht am Mittwoch (13.00 Uhr) vor dem Landgericht Berlin weiter. Die Eigentümergesellschaft verlangt, dass die Menschen das Haus räumen. Entsprechende Klagen hat das Amtsgericht Kreuzberg als unzulässig abgewiesen. Der Hauseigentümer hat dagegen Berufung eingelegt. Darum befasst sich das Landgericht als nächste Instanz mit sechs Räumungsklagen. Ob es noch am selben Tag Urteile gibt, ist offen. 

Seit Jahren beschäftigt der zum Teil besetzte Gebäudekomplex „Rigaer 94“ mit rund 30 Wohnungen die Berliner Gerichte. Etliche Räumungsklagen sind anhängig. Der Ort gilt als eines der letzten Symbole der linksradikalen Szene und ist schon lange auch in der Politik Streitpunkt. Gegen Räumungen hat sich die linke Szene Berlins immer wieder heftig gewehrt. 

Polizeieinsatz mit Ramme

Vor rund zwei Wochen gab es in dem verbarrikadierten Gebäude erneut einen großen Polizeieinsatz mit rund 200 Einsatzkräften, Ramme und weiteren technischen Geräten. Bei dem Großeinsatz wurde das Haus laut Polizei durchsucht, um die aktuellen Bewohner zu identifizieren. Der Eigentümer hatte die Durchsuchungsbeschlüsse mit Blick auf die Gerichtsverhandlungen. 

Mehrere Verhandlungen im September 

Nach Angaben einer Gerichtssprecherin gibt es derzeit beim Landgericht insgesamt 13 Verfahren, über die im September verhandelt werden soll. Dazu gehört auch eine erneute Klage gegen die illegale linksautonome Kneipe „Kadterschmiede“. Die Betreiber, die sich als Verein organisiert haben, nutzen Räume im Seitenflügel des Komplexes seit Ende 2013 ohne Mietvertrag. Die Eigentümergesellschaft hat mehrfach erfolglos versucht, dagegen vorzugehen. 

Die Räumungsklagen des Hauseigentümers sind häufig aus formalen Gründen als unzulässig abgewiesen worden. Zu einer inhaltlichen Prüfung möglicher Ansprüche der Gesellschaft mit Sitz in Großbritannien ist es deswegen nicht gekommen.