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Gericht hebt Freiburger Alkoholverbot auf

28.07.2009, 10:41

Mannheim/Freiburg/dpa. - In der Freiburger Innenstadt darf auf öffentlichen Plätzen und im Freien wieder Alkohol getrunken werden. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg erklärte am Dienstag das vor über einem Jahr erlassene Verbot für unwirksam.

Die Formulierung in der Polizeiverordnung sei zu pauschal, entschieden die Mannheimer Richter. Damit war die Klage eines Jurastudenten gegen die sogenannte Bermudadreieck-Regelung erfolgreich. Freiburg hatte damit Kriminalität und Gewalt in einem Kneipenviertel bekämpfen wollen. Seit Sommer 2008 waren über das Wochenende Bier und Hochprozentiges im Freien untersagt. Zudem galt ein Aufenthalts- und Alkoholverbot an bestimmten öffentlichen Plätzen. (Az: 1 S 2200/08 und 1 S 2340/08)

Ein Alkoholverbot lasse sich nur schwer in eine Verordnung pressen, sagte Richter Karl-Heinz Weingärtner zur Begründung des Urteils. Erforderlich sei vielmehr eine Entscheidung im Einzelfall. Kläger John Philipp Thurn zeigte sich erleichtert. «Meine Hoffnung ist, dass die Stadt Freiburg das Urteil akzeptiert», sagte er der Deutschen Presse-Agentur dpa. Freiburgs Oberbürgermeister Dieter Salomon (Grüne) sagte: «Wir müssen das Urteil zur Kenntnis nehmen und werden entsprechend handeln.» Dennoch sei die Entscheidung, das örtliche Polizeigesetz zu ändern, richtig gewesen. «Wir haben eine Problematik angegangen, die in vielen Städten und Gemeinden besteht und um deren Lösung sich die politisch Verantwortlichen kümmern müssen.»

Der VGH hat eine Revision zu seinem Urteil nicht zugelassen. Will Freiburg die Entscheidung dennoch vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig überprüfen lassen, müsste die Stadt dort zunächst eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde einreichen.