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Streit um Kosten Gericht entscheidet nach Ziegen-Unfall im Streichelgehege

Kann eine Krankenkasse Behandlungskosten von einem Tierpark einfordern, weil eine Ziege im dortigen Streichelgehege eine Versicherte zu Fall brachte? Dies ist nun ein Fall für die Justiz.

Von dpa 23.12.2025, 03:30
Eine Ziege brachte im Sommer 2023 im Vogelpark Marlow eine Urlauberin aus Sachsen-Anhalt zu Fall. Um Folgekosten etwa für die Behandlung der Frau wird vor Gericht gestritten. (Archivbild)
Eine Ziege brachte im Sommer 2023 im Vogelpark Marlow eine Urlauberin aus Sachsen-Anhalt zu Fall. Um Folgekosten etwa für die Behandlung der Frau wird vor Gericht gestritten. (Archivbild) Stefan Sauer/dpa

Stralsund - Im Streit um die unsanfte Begegnung einer Urlauberin aus Sachsen-Anhalt mit einer Ziege in einem Streichelgehege in Mecklenburg-Vorpommern soll am Dienstag (9.30 Uhr) eine Gerichtsentscheidung verkündet werden. Die Krankenkasse der zum Verhandlungsbeginn 63-Jährigen hat den Vogelpark Marlow (Vorpommern-Rügen) vor dem Landgericht Stralsund auf 31.000 Euro bereits angefallene sowie mögliche künftige Kosten verklagt. Dabei geht es unter anderem um die Behandlung der Frau, nachdem sie von einer Ziege zu Fall gebracht worden war.

Die Altenpflegerin musste am Knie operiert werden und war etwa ein Jahr lang krankgeschrieben. Das aggressive Tier sei für einen Streichelzoo ungeeignet, so der Vorwurf der Krankenkasse. Laut Tierpark handelt es sich um eine in fast allen deutschen Streichelzoos gehaltene freundliche Art. Ein derartiger Vorfall sei in Marlow ansonsten bislang nicht bekannt.