Gaza-Krieg Gericht bestätigt: Palästina-Camp darf zurück ans Kanzleramt
Die Zelte des Protestcamps gegen den israelischen Militäreinsatz im Gazastreifen dürfen wieder am Kanzleramt aufgeschlagen werden. Das OVG bestätigte eine Entscheidung zugunsten der Aktivisten.

Berlin - Ein propalästinensisches Protestcamp darf nach der Verlegung durch die Polizei zurück ans Kanzleramt ziehen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg wies eine Beschwerde der Berliner Polizei dagegen zurück. Das Verwaltungsgericht hatte zuvor zugunsten der Aktivisten entschieden. Diese dürfen ihre Zelte nun wieder am Kanzleramt aufgeschlagen, müssen allerdings künftig leiser sein. Der Beschluss des OVG ist nicht anfechtbar.
Teilnehmer zog vor Gericht
Die Camp-Bewohner hatten ihr Lager am Montag nach wochenlangem Protest auf Anordnung der Polizei vom Kanzleramt an den Hauptbahnhof verlegen müssen. Die Polizei begründete diese Anordnung damit, dass es besonders abends und nachts zu Lärmbelästigungen gekommen sei.
Ein Teilnehmer zog vor Gericht, und ein am Montag eingegangener Eilantrag hatte am Verwaltungsgericht teilweise Erfolg: Zwar sei die Arbeitsfähigkeit des Kanzleramts wegen des Lärms durch das Camp erheblich eingeschränkt, allerdings sei eine Verlegung nicht erforderlich gewesen. Es hätte gereicht, Lärmauflagen zu erlassen, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts.
Keine Trommeln mehr am Kanzleramt
Diese Auflagen kommen jetzt auch vom OVG: Zwar dürfen die Aktivisten zum Kanzleramt zurück, allerdings untersagte das Gericht die Verwendung von lärmenden Geräten, wie Lautsprechern, Trommeln und Megafonen.
Die Verlegung der Polizei bezeichnete das OVG als unverhältnismäßig. Der Protestort habe für die Aktivisten eine besondere Bedeutung, weshalb die Verlegung entsprechend schwer wiege. Eine Ablehnung milderer Maßnahmen hätte mehr begründet werden müssen - die Begründung fehle jedoch.