Geld-Verkauf war rechtmäßig Geld-Verkauf rechtmäßig: Sonneborn und Die Partei gewinnen Rechtstreit mit Bundestag

Leipzig/Berlin - Der Europaabgeordnete und Satiriker Martin Sonneborn hat einen Rechtsstreit mit der Bundestagsverwaltung endgültig gewonnen. Wie Sonneborn am Freitag bestätigte, entschied das Bundesverwaltungsgericht zu Gunsten von „Die Partei“.
Streitfall war eine Aktion, mit der die Partei eine Lücke der deutschen Parteifinanzierung offengelegt hatte. 2015 hatte die AfD angefangen Gold zu verkaufen. Die Partei machte dabei zwar kaum Gewinn, konnte die theoretischen Einnahmen aber dazu nutzen, sich zwei Millionen Euro zusätzliches Steuergeld aus der deutschen Parteienfinanzierung zu sichern.
Sonneborn legte Lücke in Parteifinanzierung offen
Sonneborn und die Partei hatten das gekontert, indem sie anfingen Geldscheine zu verkaufen. Wer 80 Euro ausgab, bekam von der Partei 100 Euro zurück. Die Sonneborn-Fans bekamen 20 Euro geschenkt, die Partei aber konnte so ähnlich wie die AfD ihre theoretischen Einnahmen aufpolieren und bekam so rund 80.000 Euro aus der Parteifinanzierung. Wenig später stopfte der Bundestag die entsprechende Gesetzeslücke.
Der Bundestagsverwaltung um den damaligen Bundestagspräsidenten Norbert Lammert wollte die Satire-Aktion nicht hinnehmen und verlangte von der Sonneborn-Partei das schon gezahlte Geld plus Strafe zurück. Nachdem der Bundestag schon in den ersten Instanzen vor Gericht verloren hatte, entschied nun auch das Bundesverwaltungsgericht, dass der Geld-Verkauf damals rechtmäßig war.
Laut den Anwälten von „Die Partei“ kostete der Prozess den Steuerzahler rund 100.000 Euro. (mz/slo)