Für vier Taten verurteilt Für vier Taten verurteilt: Lebenslang für 46-jährigen Berliner
Cottbus - Nach einem tödlichen Messerangriff auf den neuen Partner seiner Ex-Freundin ist ein 46-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Cottbus sprach ihn am Dienstag unter anderem wegen Mordes schuldig. Der Berliner hatte im Prozess zugegeben, den Mann aus Eifersucht im Schlafzimmer seiner früheren Partnerin im Spreewald erstochen zu haben. Seine Ex-Partnerin hatte er bei der Attacke verletzt.
Der Vorsitzende Richter, Frank Schollbach, sagte in der Urteilsbegründung über die damalige Trennung: „Der Angeklagte war tief getroffen.“ Die Frau habe die Beziehung beendet. Einige Zeit später sei der Angeklagte dann an einem Abend im Dezember 2014 nach Neu Lübbenau (Dahme-Spreewald) gefahren.
Täter ersticht das Opfer im Bett
Dort habe er zunächst die Terrassentür des Hauses eingeschlagen, sei ins Schlafzimmer gestürmt und auf den Mann losgegangen. „Er hat sofort mit dem Jagdmesser auf ihn eingestochen“, sagte der Richter. Das Opfer lag zu dem Zeitpunkt im Bett. Der Mann starb an den mindestens 28 Messerstichen.
Der verletzten Frau gelang es, über einen Zaun auf das Nachbargrundstück zu klettern und Hilfe zu holen. Sie war Nebenklägerin in dem Mordprozess. Nach der Messerattacke zündete der Täter ein Nebengelass des Anwesens an.
Vier verschiedene Taten führten zum Urteil
Verurteilt wurde der 46-Jährige wegen Mordes, versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und schwerer Brandstiftung. Das Gericht entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft, die Verteidigung hatte kein konkretes Strafmaß genannt. Der Anwalt des Angeklagten kündigte an, Revision gegen das Urteil einzulegen. Die Frist beträgt eine Woche. (dpa)