Prozesse Freispruch für Eltern nach Tod von Kleinkind
Dessau-Roßlau - Im Prozess um den Tod eines Kleinkindes hat das Landgericht Dessau-Roßlau die angeklagten Eltern freigesprochen. Das Gericht habe nicht feststellen können, wer dafür verantwortlich gewesen sei, hieß es zur Urteilsbegründung am Montag. Daher habe man beide Angeklagten freisprechen müssen. Mit dem Urteil folgten die Richter den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Fest stehe, dass gegen den Kopf des Kindes dumpfe, schwere Gewalt verübt worden sei, sagte die Vorsitzende Richterin.
Die Eltern des knapp 15 Monate alten Mädchens waren wegen Totschlags, schwerer Misshandlung Schutzbefohlener und Verletzung der Fürsorgepflicht angeklagt worden. Sie nahmen das Urteil regungslos auf. Das Kind war im Januar 2022 den Angaben zufolge mit schweren Kopfverletzungen in ein Wittenberger Krankenhaus gebracht worden, wurde von dort nach Halle geflogen. Die Ärzte konnten es jedoch nicht mehr retten, es starb an einer Hirnschwellung.
Die Eltern aus Syrien hatten sich zu Beginn des Prozesses am 10. Januar nicht zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft geäußert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wie ein Gerichtssprecher sagte.